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Staatsrat will mit Darlehen helfen

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Beim Schuldenerlass im Rahmen der Abtretung der Spitalgebäude an das Freiburger Spitalnetz (HFR) sei alles mit rechten Dingen zu- und hergegangen. Er habe das Recht, selbst zu entscheiden, wie viel er dem HFR als Darlehen auferlegen wolle. Das schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf zwei ähnliche Anfragen von FDP-Kantonalpräsident und Grossrat Didier Castella (Pringy). Ausserdem sei es Sache des Staatsrates, die Verzinsung und die Rückzahlungsfrist zu bestimmen.

Castella hatte hinter der Schuldenreduktion eine versteckte Subvention und die Umgehung von Haushaltsrichtlinien vermutet. Der Staatsrat hatte in der Bilanz 2012 128 Millionen Franken abgeschrieben, die das Spitalnetz theoretisch wegen der Übernahme dem Staat geschuldet hätte.

Die verbleibenden rund 61,5 Millionen Franken muss das HFR innert 30 Jahren zurückzahlen. Der Zinsfuss von aktuell 1,5 Prozent werde nach fünf Jahren der Marktsituation angepasst. Das ebenfalls betroffene kantonale Psychiatrie-Netzwerk muss 8,4 Millionen Franken erstatten, die restlichen rund 16 Millionen werden ihm erlassen.

Pragmatischer Entscheid

Es habe einfach pragmatisch entschieden, argumentiert der Staatsrat, mit dem Ziel, dass «der Fortbestand der Einrichtungen gesichert ist und vermieden wird, dass der Steuerzahler die ganzen Spitalinfrastrukturen zweimal berappen muss». Denn ein höheres Darlehen hätte die ohnehin schwierige finanzielle Entwicklung des HFR abgewürgt, was dem Staat nichts bringe. Und er sei zur Gewährleistung einer hochstehenden Spitalversorgung im Kanton verpflichtet, so der Staatsrat weiter. Andernfalls hätte er die Defizite der Spitalnetze decken müssen, was nicht gehe. Er habe seine Beweggründe transparent dargelegt.

Hätte er die ausserordentliche Abschreibung über die Rechnung laufen lassen, wie Castella dies angesprochen hatte, wäre diese «mit einem vornehmlich buchhalterischen Vorgang aufgebläht» worden, so der Staatsrat. Die Rechnung hätte ein massives, aber nicht reales Defizit ausgewiesen. Im Rahmen seiner Antwort informierte der Staatsrat auch, dass beide Spitalnetze beim Kanton eine Kreditlimite haben, beim HFR in der Höhe von 45 Millionen Franken zum Vorzugszins. Darüber steigt dieser massiv an.

Kostenaufteilung ist offen

Angesprochen auf die zukünftigen Investitionen des HFR betont der Staatsrat, dass dafür mit gewissen Ausnahmen das Spitalnetz selbst geradestehen und sie über den Ertrag aus ihren Leistungen bezahlen muss, zum Beispiel die geplante Zufahrtsstrasse zum Kantonsspital. Dafür werde noch ein Kostenschlüssel erstellt werden müssen. fca

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