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Staatsrat will Polizisten erst mit 62 in Pension schicken

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Der Staatsrat sieht vor, das Pensionsalter für Beamte mit Polizeibefugnissen von heute 60 auf 62 Jahre zu erhöhen. Dies betrifft jene Beamte unter 45 Jahren. Eine entsprechende Verordnung ist nun in Vernehmlassung. 

Als das Freiburger Stimmvolk die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Reform der Pensionskasse des Staatspersonals guthiess, war noch nicht klar, wie die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen geregelt würde. Darunter fallen insbesondere Polizeibeamte, Fachpersonen für den Justizvollzug und Wildhüter-Fischereiaufseher. Für diese galt bisher schon ein tieferes Pensionsalter, welches durch erhöhte Risiken, Sicherheitsaspekte und fehlende Umschulungsmöglichkeiten begründet ist.

Nun hat der Staatsrat eine entsprechende Verordnung erarbeitet und diese bis zum kommenden 31. August in Vernehmlassung geschickt. Wie er in einem Communiqué mitteilt, ist vorgesehen, dass das Pensionshöchstalter für diese besonderen Berufskategorien von bisher 60 auf neu 62 Jahre angehoben wird. 

Staat zahlt am Umwandlungssatz

Diese geplante Regelung betrifft alle Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen, die am 1. Januar 2022 jünger als 45-jährig sind oder nach dem 1. Januar 2019 neu angestellt wurden. Letztere kommen nämlich nicht in den Genuss der bei der Pensionskassenrevision vorgesehenen Übergangs- und Kompensationsmassnahmen. Sie würden mit dem neuen, linear degressiven Umwandlungssatz beim Vorsorgeplan mit Beitragsprimat eine massive Renteneinbusse mit 60 Jahren erleiden. Deshalb will der Staatsrat nicht nur das Rentenalter erhöhen, sondern auch den Einkauf des Umwandlungssatzes zwischen 62 und 65 Prozent mit 70 Prozent finanzieren. 

Für Ältere ändert sich nichts

Für die Beamten über 45 Jahre, die vor 2019 schon im Dienst waren, ändert sich gemäss der Mitteilung des Staatsrats nichts. Für sie gelten weiterhin die im neuen Vorsorgeplan vorgesehenen Bedingungen wie eine Pensionierung mit 60, AHV-Vorschuss zu 100 Prozent sowie Übergangs- und Kompensationsmassnahmen.

Als zusätzliche Änderung sieht der Staatsrat in der Verordnung vor, auch die Gefangenenbegleiterinnen und -begleiter in die Kategorie der Beamten mit Polizeibefugnis aufzunehmen.

Wie der Staatsrat schreibt, hat eine Delegation von ihm am Donnerstag die betroffenen Personalverbände getroffen und informiert. Nach der Vernehmlassung soll die neue Verordnung am 1. Januar 2022 gleichzeitig mit dem Vorsorgeplan der Pensionskasse in Kraft treten.

Fede überrascht und enttäuscht

In jeweiligen Communiqués haben die Personalverbände am Donnerstagnachmittag zur geplanten Regelung für die betroffenen Beamten Stellung genommen.

Die Föderation der Staatsangestellten (Fede) schreibt, dass die Erhöhung des maximalen Pensionsalters auf 62 Jahre sowohl eine Überraschung als auch eine Enttäuschung darstelle. Sie sei nämlich in den vorgängigen Diskussionen nie erwähnt worden, schreibt die Fede. Sie erwähnt, dass der Beitrag des Kantons zur Abfederung der Einbussen für die Beamten unter 45 Jahren 13 Millionen Franken betrage.

Die Einzelheiten der Massnahmen müssten nun genauer geprüft und mit dem Kanton und der Pensionskasse erörtert werden. Für die Fede gilt die Schwelle einer Renteneinbusse von maximal 9,5 Prozent auch für die Sicherheitsbeamten. Sie will es auch den betroffenen Mitgliedern ermöglichen, ihre Meinung einzubringen. Nebst dem Pensionsalter gehe es auch um den Status der Beamten der öffentlichen Sicherheit. Weiter bedauert die Fede, dass die Vernehmlassung genau in die Sommermonate fällt.

Welche Renteneinbussen?

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) , welcher die Interessen der Strafvollzugsbeamten und der Jagd- und Fischereiaufseher vertritt, nimmt in seinem Communiqué die geplante Erhöhung des Pensionsalters zur Kenntnis. Er zeigt sich in erster Linie besorgt über die Rentenverluste der heute unter 45-jährigen Beamten. Die Höhe dieser Verluste sei noch zu bestimmen, so der VPOD. 

Ihm gehe es darum, die bestmöglichen Pensionsbedingungen zu erhalten. Wie der VPOD schreibt, würde für die jüngeren Beamten der AHV-Vorschuss von 100 auf 90 Prozent reduziert. Dies sei bereits eine einschneidende Einbusse, kritisiert der VPOD.

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