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Staatsrat will Regeln für Rodungsersatz lockern

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Wer im Kanton Freiburg ein Stück Wald gerodet hat, musste bis anhin ein Landstück von der gleichen Fläche aufforsten. Diese Bestimmung soll im Rahmen der Revision des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen gelockert werden. Wie der Staatsrat mitteilt, ist der Gesetzesvorentwurf nun in der Vernehmlassung. Grund für die Revision ist die parlamentarische Initiative «Flexibilisierung der Waldflächenpolitik». Diese hatte zur Folge, dass der Bundesrat das Gesetz und die Bundesverordnung über den Wald erlassen hat, die beide am 1. Juni 2013 in Kraft getreten sind.

Gemäss Walter Schwab, Vorsteher des Amts für Wald, Wild und Fischerei, käme die Lockerung des Rodungsersatzes insbesondere an zwei Orten zum Tragen. In Gebieten mit zunehmender Waldfläche–hauptsächlich in den Alpen und Voralpen–sollen Waldgrenzen definitiv festgelegt werden können. «Wachsen neue Bäume ausserhalb dieser Grenze, können diese ersatzlos gefällt werden.»

Zudem sieht der gelockerte Rodungsersatz einen Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlands vor. «War eine Rodung nötig, wurde für die Aufforstung oft Kulturland gebraucht.» Auch in Städten sei es meist schwierig, Ersatzflächen zu finden. Während bisher–falls es in der Gemeinde keine Aufforstungsfläche gab–notfalls Flächen in einer anderen Region aufgeforstet werden konnten, sollen künftig alternative Lösungen möglich sein, beispielsweise das Ergreifen von anderen Naturschutzmassnahmen.

Ein Freipass für Rodungen sei dies jedoch nicht, betont Schwab: «Die Hürde für Rodungen bleibt hoch.» Die Vernehmlassung zur geplanten Änderung des kantonalen Waldgesetzes dauert bis zum 30. August. rb

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