Der Staatsrat ist der Meinung, dass bei den Angestellten des Detailhandels ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) einem Normalarbeitsvertrag (NAV) vorzuziehen ist. Er empfiehlt dem Kantonsparlament einen entsprechenden Auftrag zur Ablehnung, der von zehn mehrheitlich dem links-grünen Lager angehörenden Grossratsmitgliedern eingereicht wurde.
Im Auftrag wurde für den Detailhandel ein solcher Normalarbeitsvertrag gefordert, in dem mindestens folgende Punkte geregelt wären: die Dauer der Arbeitszeit und die Ausnahmen davon, der Mindestlohn für die verschiedenen Personalkategorien, die Ferien, die obligatorischen Versicherungen sowie die Spezialbedingungen für Arbeitnehmende unter 20 und über 50 bis 55 Jahren. Die zehn Parlamentarier hatten geltend gemacht, dass man sich dabei an den NAV orientieren könne, die in den Kantonen Bern, Basel-Stadt, Wallis und Genf in Kraft getreten seien.
Der Staatsrat ist aber der Ansicht, dass ein NAV im Unterschied zum GAV nicht von den Sozialpartnern ausgehandelt werde, sondern ihnen letztlich aufgezwungen werde – auch wenn die beiden Parteien Stellung dazu nehmen könnten. Hinzu komme, dass man auch ohne schriftliche Zustimmung leicht von einem NAV abweichen könnte.
Kommentar (0)
Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.
Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.