Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat will Vizeoberamtmänner weiterhin selbst ernennen können

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Peter Wüthrich (FDP, Domdidier) hatten in einer Motion verlangt, dass die Oberamtmänner ihr Personal selber anstellen können und dass die Oberamtmännerkonferenz gesetzlich institutionalisiert wird. Die Grossräte formulierten gleich selbst einen Gesetzesvorschlag, gemäss dem Oberämter wie richterliche Behörden dem Justizrat unterstellt wären. Der Grosse Rat erklärte die Motion im September für erheblich (die FN berichteten).

Keine Justizbehörde

Nun stellt der Staatsrat dem einen eigenen Gesetzesentwurf gegenüber. Er vertritt die Auffassung, dass ein Gesetz über die Oberamtmänner, das sich an den Bestimmungen der Gerichtsbehörden orientiert, die traditionelle Rolle der Oberamtmänner infrage stellt. Die Rolle der Oberamtmänner als Vertreter der Regierung mit judikativen Aufgaben verlange zweifellos nach einem neuen Gleichgewicht, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft. Er ist jedoch der Meinung, dass eine einseitige Gewichtung der Aufgaben des Justizwesens den Betrieb dieser Institutionen infrage stellen würde.

Die Motionäre verlangten auch, dass der Oberamtmann selber einen oder mehrere Stellvertreter für sich ernennen und vereidigen kann. Der Staatsrat erachtet es aber als notwendig, dass die Vizeoberamtsperson wie bisher von der Regierung ernennt wird. Da diese Person als Bürochef für den guten Betrieb eines Oberamts verantwortlich ist, befürwortet der Staatsrat die Aufhebung der bisher auf fünf Jahre vorgesehenen Amtsdauer.

Die Motionäre schlugen in ihrem Gesetzesentwurf weiter vor, dass der Oberamtmann auch das restliche Personal anstellen kann. Für den Staatsrat ist ein Oberamt als Einheit aber zu klein. Es sei unverhältnismässig, innerhalb jedes Oberamts eine Anstellungsbehörde zu schaffen. Stattdessen sieht dafür er eine Kompetenzdelegation bei der verantwortlichen Direktion vor.

Keine Wohnortspflicht mehr

Im Entwurf möchte der Staatsrat wie schon die Motionäre die Oberamtmännerkonferenz gesetzlich festhalten und dabei auch deren Aufgaben explizieren. Der Staatsrat möchte aber im Gegensatz zu den Motionären, dass er das Organisationsreglement der Konferenz genehmigt.

Einverstanden ist der Staatsrat damit, mit der Revision einige veraltete Bestimmungen aufzuheben. So muss nach Ansicht der Kantonsregierung der Oberamtmann nicht mehr wie bisher zwingend im Hauptort des Bezirks wohnen. Auch die Pflicht, sich bei der kantonalen Direktion abzumelden, wenn der Oberamtmann sich mehr als drei aufeinanderfolgende Tage aus dem Bezirk entfernen will, sei aufzuheben.

Zeitplan

Bereits für die Dezembersession

Die Motion zum Oberamtmännergesetz wurde im Juni 2017 eingereicht, und das beschleunigte Verfahren sogleich vom Grossen Rat angenommen. Im September wurde die Motion für erheblich erklärt. Mit dem Gegenentwurf des Staatsrats ist die Revision für die Dezembersession bereit.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema