freiburg Im Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Wahl des neuen Direktors der kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) wollte SP-Grossrat Raoul Girard aus Bulle wissen, warum der Staatsrat nicht die vom Verwaltungsrats vorgeschlagene Person berücksichtigt hatte.
Muss sich nicht an den Vorschlag halten
In der soeben veröffentlichten Antwort stellt die Regierung fest, dass dabei zwei Kategorien zu unterscheiden sind. Bei der ersten bestätige der Staatsrat einen Vorschlag. Wenn er den Kandidaten ablehne, müsse die vorschlagende Instanz eine andere Person präsentieren.
In der zweiten Kategorie stelle der Staatsrat eine Person direkt an. Hier müsse er sich nicht an den unterbreiteten Vorschlag halten. Von dieser Kompetenz habe er bei der Ernennung des KGV-Direktors Gebrauch gemacht.
Aufwendiges Auswahlverfahren
Der Staatsrat erinnert in der Antwort an Grossrat Girard daran, dass der KGV-Verwaltungsrat von den insgesamt 102 Bewerbungen mit 17 ein Gespräch geführt hat. Mit drei Kandidaten sei dann ein Assessment durchgeführt worden. Dabei habe sich gezeigt, dass zwei der drei Kandidierenden für die Stelle in Frage kommen, obwohl diese sehr unterschiedliche Profile aufwiesen.
Nachdem der Staatsrat die beiden Kandidaten angehört habe, habe er Oberamtmann Cornu den Vorzug gegeben. Dieser schien ihm den Anforderungen, die er an diesen Posten stellt, besser zu entsprechen als der vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Kandidat. wb