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Ständerat tritt auf Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative ein

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Der Ständerat will über Massnahmen diskutieren, um das von der Gletscher-Initiative verlangte «Netto Null»-Ziel bis im Jahr 2050 mit neuen Gesetzesbestimmungen zu erreichen. Er ist auf den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initaitive eingetreten.

Zur Debatte steht zunächst das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz. Es stammt aus der Feder der Umweltkommission des Nationalrates. Dieser hat im vergangenen Sommer zugestimmt.

Während die Gletscher-Initiative auf Verbote und einen Absenkpfad in der Verfassung setzt, will das Parlament mit im Gesetz verankerten konkreten Verminderungszielen die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auf «Netto Null» im Jahr 2050 erreichen.

Verminderungsziele

Mit den Verminderungszielen ist die Mehrheit der Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) einverstanden. Bis 2040 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um 75 Prozent zurückgehen, so weit als möglich durch die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses im Inland. Verbleibende Emissionen sollen in Form von negativen Emissionen der Atmosphäre entzogen werden.

Bund und Kantone müssen spätestens bis 2050 Speicher für Kohlestoff im In- und Ausland bereitstellen, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Der Bundesrat kann Richtwerte festlegen für den Einsatz von Negativemissionstechnologien.

Zwischenziele sollen gemäss Nationalrat auch für die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie gelten. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken.

Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.

Diskussion über Solar-Offensive

Allerdings steht im Ständerat – ergänzend zum indirekten Gegenvorschlag – auch eine Solar-Offensive zur Diskussion. Dem Rat liegt ein Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS) für dringlich zu erklärende Massnahmen zur kurzfristig sicheren Stromversorgung vor. Gelten sollen sie bis Ende 2025; sie sollen durch das neue Energie- und Stromversorgungsgesetz abgelöst werden, das die Räte derzeit behandeln.

Rieder will den von der Urek-S gutgeheissenen Solarzwang für Neubauten und die Gesetzesgrundlage für Photovoltaik-Grossanlagen in den Alpen in einen separaten Erlass ausgliedern. Bereinigen und verabschieden soll das Parlament diesen in der laufenden Session.

Die Urek-S will Photovoltaik-Grossanlagen schneller bewilligen, aber unter Auflagen: Etwa muss jede Anlage pro Jahr mindestens 20 Gigawattstunden Strom produzieren, davon mindestens 45 Prozent im Winter. Der Bund soll einen Beitrag an die Investitionen leisten. Gelten sollen die Vorgaben, bis Anlagen bereit stehen, die insgesamt zwei Terawattstunden Strom liefern.

«Damit können wir einen Rahmen schaffen, um bereits initiierte Projekte im Wallis innert kürzester Frist erstellen zu können», sagte Rieder zu seinem von der vorberatenden Kommission mitgetragenen Einzelantrag. Das könne die Türen öffnen für eine Strom-Mehrproduktion. Alle Projekte dafür seien blockiert.

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