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Stand der Dinge: Eine Beschwerde ist noch hängig

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Ende November 2008 hat das kantonale Tiefbauamt die Verfügung mit der neuen Regelung auf Alp- und Forststrassen öffentlich aufgelegt. Gegen das Projekt sind über 30 Einsprachen eingegangen.

Nicht legitimiert

Einige wurden zurückgezogen, andere wurden vom Kantonsgericht abgelehnt. «Das Gericht hat die Ablehnung damit begründet, dass die Einsprecher nicht für einen Rekurs legitimiert sind», führt Ruedi Vonlanthen, dessen Einsprache damals ebenfalls abgelehnt wurde, aus. «Ich als Sense-Oberländer, als Ammann und Grossrat, also als legitimer Volksvertreter, sollte nicht berechtigt sein, gegen die Auflage vorzugehen – das ist einfach nicht in Ordnung», macht er seinem Ärger Luft. Das sei mit ein Grund für die Unterschriftensammlung gewesen.

Bundesgericht muss noch entscheiden

Eine Beschwerde ist noch vor Bundesgericht hängig: Die Gemeinde Plasselb hatte ihren Rekurs nach Abweisung vor dem Kantonsgericht im September 2009 weitergezogen. Die Gemeinde bemängelte darin, dass auf ihrem Gebiet gleich drei Aufstiege zum Schwyberg gesperrt würden. Sie kritisierte auch, dass ihr das rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt worden war. Wie Gemeindeschreiber Anton Raemy bestätigte, ist der Schriftenverkehr immer noch im Gange. Wann das Gericht seinen Entscheid fällt, ist noch nicht klar. im

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