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Standverbot für Gegner der Islamisierung bestätigt

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Freiburg Die «Schweizerische Bewegung gegen die Islamisierung» (Mosci) ist bei der letzten kantonalen Instanz abgeblitzt. Die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts hat den Rekurs gegen einen Entscheid des Freiburger Gemeinderats abgelehnt, wie das Kantonsgericht auf seiner Homepage mitteilt.

Die Bewegung wollte vor der Abstimmung über das Minarettverbot auf dem Pythonplatz einen Stand aufstellen. Der Gemeinderat lehnte dies ab, mit der Begründung, dass damals, am 19. September 2009, schon zwei weitere Akteure den Platz benutzten (eine Demonstration gegen Tierversuche und die Gewerkschaften). Aber auch die Verbreitung einer «stigmatisierenden Ideologie … durch eine islamophobe Propaganda» war der Behörde ein Dorn im Auge. Die öffentliche Ordnung sei gefährdet, wie sich kurz zuvor in Lausanne gezeigt habe. Dort war es bei einer Aktion der Mosci zu Handgreiflichkeiten gekommen.

Erhebliches Risiko

Die Mosci hielt das Verbot für einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Da der Stand nicht sehr gross gewesen wäre, hätte es auch keine Platzprobleme gegeben, argumentierte die Bewegung. Bereits der Greyerzer Oberamtmann hat aber den Rekurs zurückgewiesen. Nun lehnt auch das Kantonsgericht die Ansprüche von Mosci ab. Es schätzt die Meinungsfreiheit zwar hoch ein, doch können Restriktionen beschlossen werden, wenn es um Fragen geht, die «geeignet sind, intime Überzeugungen etwa des Glaubens und der Religion zu beleidigen». Auch die Frage der öffentlichen Sicherheit berücksichtigt das Kantonsgericht. Das Risiko sei «erheblich» gewesen, dass es zu Ausschreitungen kommt. Das Gericht betont zum Schluss, dass das Verbot ausschliesslich für den 19. September galt.

Die Mosci könnte noch ans Bundesgericht gelangen.pj

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