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«Stark belastet, aber nie überladen»

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«Stark belastet, aber nie überladen»

TPF widerlegen den Vorwurf überfüllter Zügen

Im Januar fiel ein 15-Jähriger aus einem Zug der TPF. Dies sei nicht verwunderlich, sagt eine Frau, die regelmässig auf dieser Strecke fährt. Die Züge seien oft überfüllt. Die Zahlen der TPF-Erhebungen widerlegen diese Aussage.

Von CORINNE AEBERHARD

Dass verschiedene Züge, vor allem der so genannte Schülerzug am Morgen in Richtung Freiburg, regelmässig überfüllt sind, hört man immer wieder.

Eine Frau, die regelmässig auf dieser Strecke fährt, meint dazu: «Bei Schweinen ist es vorgeschrieben, wieviel Platz sie brauchen, um einen tiergerechten Transport durchzuführen, aber bei der TPF werden die Leute zusammengepfercht.» So ist es für sie nicht verwunderlich, dass es am 16. Januar zu dem Unfall kam, bei welchem ein 15-jähriger Junge in Courtepin aus dem Zug stürzte (siehe FN vom 17. Januar).
In einem Schreiben an die FN hält sie fest, dass sie zwar glaube, dass – wie in einer Untersuchung festgestellt – die Türen des Wagens nicht defekt gewesen seien. Sie selber habe aber etwa drei Wochen vor dem Unfall ein Erlebnis gehabt, bei welchem sich die Türen geöffnet hätten. An besagtem Tag sei der Zug «total überfüllt» gewesen. «In den Gängen und vor allem bei den Eingängen standen so viele Leute, dass es praktisch unmöglich war, umzufallen.» Plötzlich fiel ihr auf, dass ein Mädchen, welches einen Rucksack trug und gegen die Tür gedrängt stand, diese um etwa einen Zentimeter aufstiess. Erst wollte die Frau nicht reagieren. Sie fürchtete aber, das Mädchen könnte rausfallen, und griff daher kurzentschlossen an den Türgriff hinter ihm und zog die Türe mit einem Ruck zu. «Die Tür klinkte ein», und das bestätigte ihr, dass sie vorher nicht richtig geschlossen war.

Das Mädchen sei erschrocken, habe sich aber bei ihr bedankt, so die Zeugin.

Regelmässige Zählungen

Dass gewisse Züge, so auch der Schülerzug, der um 7.30 Uhr in Freiburg ankommt, auf gewissen Streckenabschnitten «stark belastet» sind, bestätigt auch Hans-Rudolf Beyeler, Vizedirektor der TPF. Die Züge sind aber «nie überladen», erklärt er und weist darauf hin, dass die TPF mindestens vier Mal pro Jahr während einer Woche auf der Strecke Zählungen durchführen. Sobald zudem Reklamationen eingingen, ordne man sofort zusätzliche Kontrollen an.

Der Zug, aus welchem der Junge gefallen ist, habe immer drei Wagen und verfüge über 210 Sitzplätze. Zählungen im letzten September hätten ergeben, dass 220 Personen im Zug gewesen seien. Theoretisch seien also genügend Plätze vorhanden und nur wenige Fahrgäste müssten sich mit einem Stehplatz zufrieden geben.

Das Problem ortet Beyeler anderswo. «Die Jugendlichen steigen alle bei derselben Türe ein». Und sie verteilen sich dann nicht auf den ganzen Zug.
Ein weiteres Problem, das man festgestellt habe, sei eine «Rangordnung unter den Jugendlichen». Gewisse würden ein Durchkommen in einen anderen Wagen verhindern, erklärt Beyeler. Es gebe genügend Sitzplätze, aber die Leute würden gar nicht bis zu diesen gelangen.

Lampe zeigt an, ob Tür
geschlossen ist

Dass sich eine Türe öffnen könnte, wenn sich viele Leute dagegendrängen, sei nur dann möglich, wenn die mechanische Verriegelung gelöst werde, erklärt Beyeler. Dies könnte geschehen, wenn jemand absichtlich die Türfalle stemme und sich dagegen drücke. Damit man die Türe nicht unabsichtlich öffnen könne, habe man ein so genanntes Profil um die Türfalle installiert.

Die Türschliessung funktioniere mit Luftdruck, und wenn die Türe nicht richtig verriegelt sei, so leuchte beim Lokführer eine Lampe.

Was den Unfall vom 16. Januar anbelangt, so hat eine vom Uvek (Bundesamt für Verkehr, Energie und Kommunikation) durchgeführte Untersuchung bestätigt, dass die Türschliessung des Waggons in Ordnung sei. Gemäss Beyeler wartet man bei den TPF wie bei der Polizei noch auf den Untersuchungsbericht.

Gemäss einer Polizeimeldung ging man davon aus, ging der Junge die Türe während der Fahrt geöffnet hatte. Er selber sagte, die Türe habe sich von selber geöffnet, und gemäss seinem Anwalt behält man sich rechtliche Schritt vor (FN vom 10. Februar).

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