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Starterlaubnis erneut verweigert

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Auf einer Parzelle in der Landwirtschaftszone bei «En Cuquerens» in Bulle, die sich in der Nähe des Waldes befindet, übt die Greyerzer Modellfluggruppe GMR seit Mitte der 1970er-Jahre Modellflugaktivitäten aus. Zwischen 1976 und 2010 wurden mehrere Verfahren zur Legalisierung dieser Aktivitäten eingeleitet, doch sie kamen zu keinem Abschluss. Auch im vergangenen Sommer wollte die kantonale Baudirektion keine entsprechende Sonderbewilligung erteilen (die FN berichteten). Die Modellfluggruppe wehrte sich dagegen mit einer Beschwerde gegen das Greyerzer Oberamt und die Baudirektion vor Kantonsgericht – und ist damit nun abgeblitzt. Der Gruppe bleibt damit nur noch der Gang vors Bundesgericht.

Der Hintergrund: Nach dem Bau eines neuen Wohnquartiers in der Nähe der Anlage nahmen die Beschwerden wegen Lärmbelastungen zu. Daher hatte das Oberamt des Bezirks die Legalisierung der Bauten und Tätigkeiten verlangt.

2015 reichte die Gruppe ein Baubewilligungsgesuch ein, das nicht nur die Infrastrukturen, sondern auch die Modellflugaktivitäten betraf. Doch gegen dieses Gesuch gingen mehrere Einsprachen ein, die sich auf den Lärm und die Gefahr wegen abstürzender Modellflugzeuge abstützten.

Sonderbewilligung nötig

Das Kantonsgericht begründet seine Ablehnung der Beschwerde damit, dass für die umstrittenen Anlagen tatsächlich seit Anbeginn nie eine Sonderbewilligung erteilt worden sei. Eine solche wäre aber nötig gewesen, da sich der Modellflugplatz in einer Landwirtschaftszone befinde, aber keinerlei landwirtschaftlichen Zwecken diene. Die Beschwerdeführer könnten sich auch nicht auf ein «stillschweigendes Einverständnis» der involvierten Ämter berufen – auch wenn der Bau der Piste, der laut den Beschwerdeführern im Jahr 1982 erfolgt sei, erst 1988 von den kantonalen Behörden bemerkt worden sei. Auch das Argument, dass es in der Gemeinde Bulle kein freies Land in der Bauzone gebe, erkennt das Kantonsgericht nicht an. Zudem sei festzuhalten, dass der Untergrund zum Bau der Anlage verändert worden sei und die zur Diskussion stehenden Modellflugaktivitäten tatsächlich Auswirkungen auf die Umwelt hätten, so das Kantonsgericht.

Die Gerichtskosten in der Höhe von 2500 Franken werden den Beschwerdeführern angelastet.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid Nummer 602 2018 104/602 2018 117.

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