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Statistik zu homophober Gewalt ist für den Staatsrat nicht angebracht

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Für den Staatsrat besteht kein Zweifel daran, dass im Kampf gegen homophobe Gewalt und Diskriminierung verstärkt Massnahmen ergriffen werden müssen und die Strafverfolgungsbehörden in diesem Kontext grösstmögliche Strenge walten lassen sollten.

Solange jedoch keine spezifische Strafnorm existiere, sei das Sammeln statistischer Daten zu diesem Thema nicht angebracht.

Daher empfiehlt die Kantonsregierung dem Kantonsparlament, einen von zehn Grossräten aller Fraktionen unterschriebenen Auftrag, der genau eine solche Statistik forderte, abzulehnen. Der Staatsrat stimmt jedoch jenem Teil zu, der die Aus- und Weiterbildung sowie operative Massnahmen zur Erweiterung der Bürgernähe der Kantonspolizei fordert, und spricht sich für eine Aufteilung der Vorlage aus.

Die Behörden beobachteten das Problem bereits aufmerksam, hält der Staatsrat in seiner Antwort weiter fest. Doch der Aufwand, den eine solche Statistik für die Polizei bedeuten würde, wäre unverhältnismässig angesichts der «ernsten Zweifel an ihrer Wirksamkeit» im Kampf gegen Homophobie.

Eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen bürgernaher Polizei und Organisationen, welche die LGBTI+-Community vertreten, könne hingegen die Sektoren und Phänomene, in denen solche strafbaren Handlungen zutage träten, zeitlich und räumlich genauer festmachen.

jcg

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