Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Statthalteramt: Das weitere Vorgehen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bei Beschwerden gegen Beschlüsse einer Gemeindeversammlung nimmt das Statthalteramt keine inhaltliche Stellung. Beurteilt wird nur, ob das Vorgehen der Gemeinde an der Gemeindeversammlung korrekt war und keine Rechtsverletzung stattgefunden hat. Die zwei zurzeit hängigen Beschwerden wurden an die Gemeinde Wahlern zur Stellungnahme weitergeleitet. Nachdem diese ihre Position ausgeführt hat, müssen die Beschwerdeführer dazu Stellung nehmen. Im Anschluss entscheidet das Statthalteramt, ob es direkt einen Entscheid fällt oder aber eine Verhandlung abhält. Darauf kann das Statthalteramt eine Beschwerde gutheissen oder ablehnen (falls sie nicht zurückgezogen wird). Beide Parteien können die Beschwerde an die nächste Instanz (Verwaltungsgericht) weiterziehen. hw

Meistgelesen

Mehr zum Thema