In den Gründungsstatuten vom 4. Mai 1909 heisst es unter anderem:
«Artikel 1: Unter dem Namen ?Schützenverband des Sensebezirks? besteht eine vaterländische Vereinigung der Schützengesellschaften jeder Art des Sensebezirks.
Artikel 2: Der SVS hat den Zweck, das Schiesswesen im Sensebezirk in Verbindung mit den oberen Schützenbehörden und im Sinn und Geist der Statuten des Schweizerischen Schützenverbandes mit allen Mitteln zu fördern und vaterländische Gesinnung zu pflegen.» ja