Statuten
Wie ist die Zweisprachigkeit geregelt?
In den Statuten der Agglomeration Freiburg sind mehrere Artikel der Zweisprachigkeit gewidmet. So steht etwa im Zweckartikel: «Die Agglomeration setzt sich ein für die Verständigung, das gute Einvernehmen und den Austausch zwischen den kantonalen Sprachgemeinschaften. Sie fördert die Zweisprachigkeit.» Die Sprachen werden zudem in einem speziellen Artikel geregelt. Danach können sich die politischen Vertreter in beiden Sprachen äussern, die Dokumente werden in beiden Sprachen verfasst, und mit den Bürgerinnen und Bürgern wird in ihrer jeweiligen Sprache kommuniziert. Auf die Zweisprachigkeit wird schliesslich besonders in der Kultur Wert gelegt. Die regionale Kulturpolitik wird gemäss Statuten unter Berücksichtigung der beiden Amtssprachen bestimmt. In der Kulturkommission müssen beide Sprachkreise angemessen vertreten sein. rsa