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Steinalter Fall schon wieder vertagt

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Drei Männer vor dem Wirtschaftsstrafgericht Freiburg

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Wie so oft bei Wirtschaftsstraffällen, scheint die Sache verzwickt – und lange her. Im Oktober 1997 (!) legte eine Bank im Grossraum Freiburg Strafklage gegen eine Gerüstbau-Firma ein. Diese habe gezielt Aktiven reduziert und transferiert, um bei einem allfälligen Konkurs Gläubiger zu prellen bzw. andere zu bevorzugen.Zuerst war gegen den Freiburger Unternehmer, dessen Frau und den Wirtschaftsprüfer eine Untersuchung eröffnet worden. Während die Anklage gegen die Frau fallen gelassen wurde, kam auch der Anwalt der Firma wegen Beihilfe ins Kreuzfeuer.

Geld in zweiter Firma versteckt?

Zwei Gutachten kamen zum Schluss, dass der Gerüstbauer seine Firma immer mehr schrumpfen liess und daneben eine zweite Firma auf- und ausbaute. Die erste Unternehmung «für Montage, Demontage und Vermietung von Baugerüsten» wurde 1997 zu einer «Immobilien- und Mobiliar-Verwaltung». Die zweite Unternehmung wechselte 1996 ihre Bestimmung von «An- und Verkauf von mobilen und immobilen Gütern» in «Vermietung von Baugerüst-Material».So sollten Bankschulden nicht zurückbezahlt und unter besseren finanziellen Bedingungen ein Neuanfang erreicht werden, befanden Gutachter und Untersuchungsrichter. Gleichzeitig seien nämlich Werkzeug, Baustellen, Kundschaft sowie ein Teil des Personals übergeben worden.Mit diesen Gutachten zeigten sich die Angeklagten nicht einverstanden. «Einer der Gutachter hatte daneben ein Mandat der gleichen Bank. Er war sicher nicht unvoreingenommen», sagte Hervé Bovet, Verteidiger des Gerüstbauers, am Montag vor Gericht. Zahlreiche Anträge für neue Gutachten, andere Untersuchungsrichter, Rekurse und Ablehnungen von Anfragen hätten laut Untersuchungsrichter Pascal L’Homme in den letzten Jahren für die Verzögerungen gesorgt.Dies sah die Verteidigerseite anders. «Wir gewinnen bei Verzögerungen nichts. Wir wollen ein Urteil, damit der Fall endlich abgeschlossen ist», sagte Bovet, der erst kürzlich das Amt des Verteidigers übernommen hatte.Die jahrelangen Vorgeplänkel gingen am ersten Verhandlungstag gestern weiter. Ob ein Richter, der vor seiner Pensionierung selbst bei einer Klägerbank Direktor war, befangen sei oder nicht, musste das Wirtschaftsstrafgericht unter Präsident André Waeber entscheiden. Das hätte man vorher klären müssen, befand Alain Ribordy, Rechtsvertreter dreier Banken. Und Fabien Gasser von der Staatsanwaltschaft fand keinen Interessenkonflikt. Es sei doch auch wichtig, dass Leute aus dem Bankfach in so einem fachbezogenen Gericht mitreden könnten. In diesem Land habe doch jeder Bürger Beziehungen zu einer Bank.Für die Verteidiger Bonvin, Joachim Lerf und Isabelle Python stand dies nicht zur Debatte. Bonvin sagte, dass laut Bundesgericht nur ein kleiner Verdachtsmoment genüge, um jemanden zurückzuweisen. In diesem Fall könne man einfach nicht sicher sein, ob der ehemalige Bankdirektor als Richter unabhängig und unvoreingenommen urteile.Das Wirtschaftsstrafgericht nahm den Antrag an und ersetzte den Richter. Bis dieser ins riesige Dossier eingearbeitet ist, wird die Verhandlung vertagt. Sie werde frühstens Anfang 2007 weitergehen, sagte Präsident Waeber.

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