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Stelle gekündigt – wie bin ich weiter unfallversichert?

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ich arbeite Vollzeit in einem Betrieb. Nun wurde mir auf Ende Jahr gekündigt. Wie bleibe ich unfallversichert, wenn die berufliche Unfallversicherung wegfällt? Was muss ich diesbezüglich tun, bis ich wieder eine Stelle finde? K.F.

Die Versicherung durch Ihre ehemalige Arbeitgeberin endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Falls Sie nicht sofort wieder eine neue Stelle finden, sollten Sie sich rasch bei der Arbeitslosenversicherung melden. Mit dem Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung sind Sie dann automatisch bei der SUVA gegen Unfall versichert. Die Versicherungsleistungen entsprechen dem Unfallversicherungsgesetz. Die Prämie von 3,77 Prozent wird teilweise (2,51 Prozent) von der Arbeitslosenentschädigung in Abzug gebracht, die restliche Prämie übernimmt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsschutz dauert bis zum 31. Tag nach Ablauf des Anspruchs auf die Arbeitslosenentschädigung. Danach müssten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern oder Sie könnten eine individuelle Unfallversicherung abschliessen. Noch ein Hinweis: Entscheidet die Arbeitslosenversicherung nicht innert 31 Tagen über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (zum Beispiel, weil Sie sich verspätet angemeldet haben), empfiehlt sich eine Abredeversicherung bei der Unfallversicherung Ihres letzten Arbeitgebers. Diese kann innert 31 Tagen nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn abgeschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Arbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z», die Sie auf www.suva.ch oder per Post bei der SUVA, Postfach, 6002 Luzern, beziehen können.

Als Arbeitsloser sind Sie obligatorisch für die Risiken Tod und Invalidität in der beruflichen Vorsorge versichert, sei es bei Ihrer ehemaligen Pensionskasse oder bei der Auffangeinrichtung. Sollten Sie invalid werden, haben Sie Anspruch auf entsprechende BVG-Leistungen.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hierfür ist Tanja Kocher, Leiterin Kommunikation und Mitglied der Geschäftsleitung. Homepage: www.svv.ch/ratgeber

Ratgeber Versicherung

Ratgeber Versicherung

«Mit dem Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung sind Sie bei der SUVA gegen Unfall versichert.»

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