Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Stellungnahme der Antennengegner

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nachdem die Einsprecher beziehungsweise die Beschwerdeführer vor Publikation des obenerwähnten FN-Artikels leider nicht zu einer Stellungnahme eingeladen worden waren, soll im Nachhinein kurz die Sicht der Antennengegner zum Rückzug des Baugesuchs durch die Swisscom dargelegt werden:

Die Swisscom musste ihr Baugesuch für die Mobilfunkantenne in Jeuss nach der Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zurückziehen, weil sie sonst vor Bundesgericht verloren hätte! Ihr Baugesuch wäre nicht bewilligt worden. Wäre das in der übrigen Schweiz bekannt geworden, wäre das keine gute Publicity gewesen. Das wollte die Swisscom wohl verhindern mit dem Rückzug des Baugesuchs.

Wenn Ueli Minder nun im FN-Artikel behauptet, die Einsprecher hätten sich nicht wegen der Strahlenbelastung beschwert, so ist das schlicht nicht wahr. Seine Aussage ist seine rein persönliche Meinung. Sie entspricht weder derjenigen des ehemaligen Gemeinderates von Jeuss noch derjenigen der 133 Einsprecher. Genauso wenig wahr ist, dass in Jeuss ein schlechter Empfang für Mobiltelefonie bestehen soll. Und schlicht unsinnig ist seine Behauptung, dass die Ortsplanungsrevision der Grund sei, dass Mobilfunkantennen in Bauzonen aufgestellt werden müssten. Das bestimmt bereits seit vielen Jahren Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes.

Was den Einsprechern/Beschwerdeführern aber sehr zu denken gibt, ist die Tatsache, dass die Swisscom derart falsche Angaben machen konnte und dass keine einzige kantonale Instanz dies gemerkt hat.

Daniela Bösch Würgler, Jeuss

«Die Swisscom wollte mit dem Rückzug des Baugesuchs wohl negative Publicity verhindern.»

Meistgelesen

Mehr zum Thema