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Stellungnahme: «Polizist tat seine Pflicht»

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Tatsache ist, dass das Parkieren auf Trottoirs ohne Verbotssignalisation nur dann erlaubt ist, wenn ein Durchgang von 1,50 Metern auf dem Gehsteig gewährleistet ist. Im vorliegenden Fall hätte dies nicht eingehalten werden können, da der kommunale Gehsteig schmäler ist als übliche Trottoirs, wie Alfons Piller festhält. Gemäss Polizei sind zwischen 15 und 20 Bussen im sogenannten Ordnungsbussenverfahren ausgesprochen worden. Polizeisprecher Hans Maradan bestätigte auch, dass die Aktion nicht auf Anregung einer Drittperson durchgeführt wurde.

Immerhin hat der Polizist nur diejenigen Halter gebüsst, die mit ihrem Fahrzeug den Fussgängerdurchgang total versperrt haben, nicht aber jene, die eher strassenwärts parkierten. «Der Polizist hat nur seine Pflicht erfüllt», erklärt Hans Maradan auf Anfrage. «Er ist gesetzlich verpflichtet, solche Überschreitungen zu ahnden.» Falls etwas passiert wäre, etwa ein Fussgänger verunfallt wäre, weil er auf der Strasse statt auf dem Trottoir gehen musste, hätte man dem Polizisten vorwerfen können, er habe seine Aufgabe nicht wahrgenommen, führte der Polizeisprecher aus. Der Polizist habe die Situation auf einem Patrouillengang entdeckt und gemäss Vorschrift gehandelt. «Das Quartier ist in den letzten Jahren gewachsen», erklärt Maradan. «Entsprechend hat es immer mehr Fussgänger, die unterwegs sind.» Ein Trottoir sei nun mal für diese reserviert und nicht als Parkierfeld für Autos. «Der Polizist konnte nicht einfach ein Auge zudrücken, vor allem wegen der Verantwortung, wenn dann etwas passiert wäre», verteidigt er das Vorgehen des Beamten. im

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