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Steuerabzug für das Ehrenamt?

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Autor: Walter Buchs

Freiburg «Alle Rentnerinnen und Rentner, die eine AHV-Rente beziehen und über ein steuerbares Einkommen verfügen, können in der Steuererklärung 1000 Franken als Unterhaltsbeitrag abziehen.» Mit diesem Zusatz im Steuergesetz wollen die SVP-Grossräte Daniel Gander aus Freiburg und Pierre-André Page aus Châtonnaye die AHV-Bezüger für ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Dienste ihrer Familie, von Vereinen und der Öffentlichkeit belohnen. Die beiden Parlamentarier weisen darauf hin, dass viele Dienste, die ehrenamtlich erwiesen werden, auch Kosten verursachen – welche steuerlich nicht abzugsfähig sind. In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass der Vorschlag der Motionäre eine Rechtsungleichheit zwischen AHV-Bezügern und anderen Steuerpflichtigen, die auch ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, schaffen würde.

Staatsrat gegen die Motion

Gemäss Vorschlag der Motionäre könnten zudem alle AHV-Bezüger mit einem steuerbaren Einkommen den vorgeschlagenen Abzug machen. Der Abzug wäre automatisch, da die Steuerbehörde ja gar nicht kontrollieren könnte, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit überhaupt ausgeübt wird. Auch in diesem Punkt sei die Argumentation der Motionäre inkohärent, findet der Freiburger Staatsrat.

Die Regierung betont in ihrer Antwort, dass sie die Rolle der Renterinnen und Rentner, die ihre Dienste weiterhin zur Verfügung stellen, anerkenne. Wer aber ehrenamtlich tätig sei, erwarte definitionsgemäss auch keine Entschädigung.

Zudem müsste ein allfälliger Abzugsantrag anders formuliert werden, weshalb sie gegen die Überweisung der Motion sei, so die Regierung. Laut Staatsrat würde die Annahme der Motion für den Kanton zu einem Einkommensausfall von 3,5 Millionen Franken führen.

Der Grosse Rat wird heute über den Vorstoss beraten.

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