Der Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer hatte bisher im Kanton Freiburg einen Sonderstatus. Das ehemals eigenständige Amt wurde erst Anfang 2016 in die Kantonale Steuerverwaltung integriert. Nun wird diese organisatorische Änderung auch auf gesetzlicher Ebene vorgenommen. Der Grosse Rat stimmte dem Geschäft gestern mit 97 gegen 0 Stimmen zu. Damit erhält die Steuerverwaltung auch die Befugnisse in Bezug auf Einsprachen, Steuerbefreiungsfälle und Zuwiderhandlungen. «Bei dieser Änderung stehen die Effizienz, die Koordination und die einheitliche Anwendung im Vordergrund», sagte Kommissionssprecherin Julia Senti (SP, Murten). Staatsrat Georges Godel (CVP): «Es ist ein kleines, aber notwendiges Projekt im Sinne einer Rationalisierung.»
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