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Steuerdomizil der Kader soll nicht ändern

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In einer Motion hatten die Grossräte Michel Losey (FDP, Sévaz) und Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) gefordert, dass bei Kaderleuten von Unternehmen die Wohngemeinde einen höheren Steueranteil erhält als die Gemeinde, wo das Unternehmen ansässig ist. Konkret solle die Wohngemeinde 65 Prozent statt wie bisher 50 Prozent erhalten.

Der Staatsrat hat dieses Anliegen nun in seiner Antwort abgewiesen. Er wolle nichts an einem System ändern, das sich seit 50 Jahren bewährt habe. Vor allem auch, weil der Anwendungsbereich nach Meinung der Regierung zu gering ist.

Tatsächlich betrifft die Regelung nur Personen an der Spitze von Unternehmen mit mehr als 30 Angestellten. Die kantonalen Steuerbehörden würden auch nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Antrag einer betroffenen Gemeinde aktiv werden.

Es seien weniger als hundert Fälle bekannt, wo eine Steueraufteilung zwischen Wohn- und Firmengemeinde angewandt wird. Die verlangte Änderung hätte nur in zwei Fällen eine Umverteilung von mehr als 15 000 Franken zur Folge. Eine Änderung der bisherigen Praxis würde aber auch beim interkommunalen Finanzausgleich eine Neuberechnung zur Folge haben uh

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