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Steuererklärung 2020: Ein konkretes Beispiel

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In ihrem Beispiel füllen die FN die Steuererklärung einer Familie mit Wohnsitz in Bösingen aus. Dabei geht es um die Familie Müller mit drei Kindern, die in einem Eigenheim wohnt. Die Eltern bestreiten den Unterhalt für alle drei Kinder, da der 21-jährige Sohn studiert, der 19-jährige Sohn eine Lehre absolviert und die jüngste Tochter noch zur Schule geht. Die Ehefrau arbeitet zu 50 Prozent als Sekretärin.

Sozialabzüge für Kinder

Auf der Frontseite sind die Personalien der Kinder einzutragen. Die genaue Höhe der Abzüge kann aber erst festgelegt werden, wenn das Reineinkommen (Code 4.910) bekannt ist. Der maximale Abzug für die ersten beiden Kinder beträgt 8500 Franken pro Kind. Ab dem dritten Kind können maximal 9500 Franken pro Kind abgezogen werden. Die Sozialabzüge sind aber degressiv. Anhand der Tabelle in der Wegleitung auf Seite 34 kann der Steuerzahler ablesen, wie viel er für seine Kinder abziehen kann. Wer die Erklärung am Computer ausfüllt, dem werden die abziehbaren Beträge automatisch ausgerechnet. Sozialabzüge sind für Lehrlinge und Studenten zulässig, wenn diese nicht mehr als 18 000 Franken verdienen. Füllen diese selber eine Steuererklärung aus, können sie bis zum 25. Altersjahr 2000 Franken abziehen.

Berufsauslagen

Für das Erwerbseinkommen und die Berufsauslagen füllt Beat Müller vorerst die Beilage 03 aus und überträgt die entsprechenden Zahlen auf das grosse Formular. Beim Online-Ausfüllen werden die Beträge automatisch übertragen. Beat Müller besitzt als Angestellter einen Lohnausweis. Dieser hat den gesamten Lohn einschliesslich aller Nebenbezüge, Zulagen und Naturalbezüge sowie die Zuteilung von Mitarbeiterbeteiligungen (Aktien und/oder Optionen) zu enthalten. Anzugeben ist der Nettolohn, auch jener seiner Gattin sowie Einkünfte aus dem Nebenerwerb.

Beat Müller arbeitet in Courtepin. In 2020 musste er wegen der Pandemie 80 Tage Homeoffice leisten. Er fährt mit seinem Auto an den Arbeitsplatz. Mit Hin- und Rückfahrt absolviert er täglich 30 km. Maximal werden – trotz Homeoffice – 220 Arbeitstage angerechnet. Da er im Jahr auf 6600 km (15 x 2 x 220) kommt, kann er 4620 Franken (6600 x 0.70) in Abzug bringen. Da er nicht mehr als 10 000 km pro Jahr zurücklegt, kann er pro km wie im Vorjahr 70 Rappen geltend machen (siehe Wegleitung Seite 10/11). Frau Müller arbeitet in Düdingen. Sie nimmt den Bus und kann daher das Bus-Abonnement abziehen.

Beat Müller nimmt das Mittagessen in einem Restaurant in Courtepin ein. Deshalb kann er pro Mahlzeit 15 Franken, im Jahr höchstens 3200 Franken, in Abzug bringen. Würde er das Mittagessen in einer Kantine des Arbeitgebers einnehmen oder wäre es durch einen Beitrag von diesem verbilligt, so könnte er nur die Hälfte (7.50 Franken pro Tag oder maximal 1600 Franken im Jahr) abziehen. Seine Gattin, die am Vormittag erwerbstätig ist, kann keine Verpflegungskosten geltend machen.

Unter Code 2.130 kann Beat Müller drei Prozent seines Nettolohns von 92 500 Franken, also 2775 Franken, für Berufsauslagen abziehen. Für diese sonstigen Berufsauslagen können mindestens 2000 Franken, höchstens aber 4000 Franken abgezogen werden. Weil Frau Müller einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, kann auch sie einen Abzug geltend machen, mindestens 2000 Franken. Für seine Nebenerwerbstätigkeit kann Beat Müller einen Abzug von 20 Prozent der Einkünfte, mindestens aber 800 Franken, höchstens 2400 Franken, vornehmen. Betragen die Nebeneinkünfte nicht mehr als 800 Franken, so kann er das effektive Gehalt abziehen. Gehen beide gemeinsam besteuerten Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nach, können vom niedrigeren der beiden Einkommen höchstens 500 Franken in Abzug gebracht werden. Achtung: Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung werden unter Code 4.420 angegeben.

Alle AHV- und IV-Renten müssen versteuert werden. Beim brieflichen Einreichen muss eine Bescheinigung der Ausgleichskasse beigelegt werden. Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigungen sind nicht zu versteuern.

Weitere Einkommen

Als weiteres Einkommen hat Beat Müller jenes aus den Wertschriften anzugeben. Deshalb füllt er die Beilage 01 vollständig aus. Bei nicht börsenkotierten Aktien kann der Steuerpflichtige 30 Prozent des Steuerwerts in Abzug bringen, sofern er nicht Mehrheitsaktionär ist. Den Bruttoertrag hat er auf das grosse Formular unter Code 3.210 bzw. 3.220 zu übertragen. Dies gilt ebenfalls für den Steuerwert seiner Wertschriften. Dies geschieht bei einem elektronischen Ausfüllen automatisch. Die Bescheinigungen der Bank sind ebenfalls der Steuererklärung beizulegen, sofern die Erklärung handschriftlich ausgefüllt wird. Online ermittelt das System, ob Belege eingesandt werden müssen. Das vollständig ausgefüllte Verzeichnis der Wertschriften gilt gleichzeitig als Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Weil Beat Müller ein Eigenheim besitzt, hat er auch das Einkommen und Vermögen aus Liegenschaften zu deklarieren. Er hat im Verlauf des Jahres 1993 einen Fragebogen für die Bewertung von Liegenschaften ausgefüllt. Anfang 1994 hat er von der Kantonalen Steuerverwaltung die Miet- und Steuerwerte seiner Liegenschaft mitgeteilt erhalten. Den Mietwert der eigenen Wohnung trägt Beat Müller unter Code 3.310 ein. Der Eigenmietwert wurde vor Jahren um 10 Prozent, der Steuerwert seiner Liegenschaft um 2,5 Prozent erhöht. Beat Müller übernimmt diese Werte aus der letzten Veranlagungsanzeige. Beim elektronischen Ausfüllen werden sie automatisch ausgerechnet.

Sonstige Vermögenswerte

Unter «Sonstige Vermögenswerte» muss Beat Müller sein Auto und seine Lebensversicherung versteuern. Den Hausrat (Mobiliar) muss er nicht versteuern. Das Auto wird nach dem Verkehrswert bewertet. Im Allgemeinen ist für das erste Jahr eine Abschreibung von 30 Prozent auf dem Kaufpreis zulässig, für jedes weitere Jahr 20 Prozent auf dem verbleibenden Restbetrag.

Beat Müller hat im Jahr 2003 eine Lebensversicherung von 50 000 Franken abgeschlossen, die im Jahre 2021 ausbezahlt wird. Die Versicherungsgesellschaft wird ihm für den Rückkaufswert seiner Lebensversicherung eine Bescheinigung per 31.Dezember 2020 zustellen. Diese ist bei einer brieflichen Einreichung der Steuererklärung beizulegen. Da die Überschussbeteiligung Bestandteil des steuerbaren Vermögens ist, ist der bescheinigte Steuerwert anzugeben. In unserem Beispiel beträgt der Rückkaufswert 40 500 Franken. Dieser Betrag ist unter Code 3.520 in der Vermögenskolonne einzutragen.

Abzüge auf Einkommen

Bei den Abzügen auf dem Einkommen und dem Vermögen kann Beat Müller die Kranken- und Unfallversicherungsprämien abziehen. Für das Ehepaar Müller beträgt der maximale Abzug wie im Vorjahr 8760 Franken. Dazu gesellen sich die Abzüge für die Kinder. Für die beiden älteren Kinder kann das Ehepaar je 4040 Franken abziehen. Für das jüngste Kind, das das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hat, können die Müllers 1040 Franken abziehen. Somit kann Beat Müller unter Code 4.110 einen Abzug von 17 880 Franken geltend machen.

Wer in den Genuss von Verbilligungen der Krankenversicherungsprämien gelangt, muss diese Subvention von den Pauschalabzügen in Abzug bringen. Wer den Betrag seiner Verbilligung nicht kennt, muss sich weiter keine Sorgen machen. Die Steuerverwaltung kennt die Beträge, da sie diese von der Sozialversicherungs-Anstalt mitgeteilt erhält. Und beim Online-Ausfüllen werden diese Beträge automatisch abgezogen.

Beat Müller zahlt für seine Lebensversicherung jährlich eine Prämie von 1600 Franken. Er kann deshalb den maximalen Betrag von 1500 Franken unter Code 4.120 abziehen.

Beiträge an die Säule 3a

Beat Müller ist als Angestellter bei einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule) versichert. Zusätzlich zu seiner Pensionskasse leistet er freiwillig Beiträge an eine Bankstiftung. Es handelt sich also um Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a). Da er eine Pensionskasse (2. Säule) besitzt, kann er unter Code 4.130 den im Jahre 2020 bezahlten Betrag vom Einkommen abziehen, maximal aber 6826 Franken. Wer online ausfüllt, muss die Belege nur dann einreichen, wenn er in den Vorjahren nicht regemässig einbezahlt hat. Hätte er keine Pensionskasse, was bei vielen Selbstständigerwerbenden zutrifft, so könnte er bis zu 20 Prozent seines Erwerbseinkommens abziehen, höchstens aber 34 128 Franken. Rentner, die noch ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können ebenfalls 20 Prozent dieses Einkommens in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer abziehen, dies bis zum 70. Altersjahr (Rentnerinnen bis zum 69. Altersjahr).

Da auch Frau Müller bei einer Pensionskasse versichert ist, kann sie ebenfalls Beiträge an die Säule 3a einzahlen. Abziehbar ist auch der Einkauf von Beitragsjahren in die zweite Säule (Pensionskasse). In den letzten drei Jahren vor der Pensionierung kann der Einkauf nicht von der Steuer abgezogen werden, falls bei der Pensionierung ein Kapitalbezug erfolgt. Der Abzug für Zinsen von Sparkapitalien beträgt maximal 300 Franken für Verheiratete, 150 Franken für alleinstehende Personen.

Beat Müller hat auf seinem Eigenheim eine Hypothekarschuld von 300 000 Franken. Er kann die Schuldzinsen des Jahres 2020, einschliesslich der Kosten, der Kommissionen, in Abzug bringen.

Liegenschaftsunterhalt

Bei den Unterhaltskosten der Liegenschaften hat Beat Müller die Wahl zwischen dem Pauschalabzug und dem Abzug der tatsächlichen Unterhaltskosten. Er entscheidet sich für den Pauschalabzug, da er im Jahre 2020 keine aussergewöhnlichen Unterhaltsarbeiten durchführen liess. Der Abzug entspricht 10 Prozent des Rohertrags, wenn die Liegenschaft nach dem 31. Dezember 2009 erbaut wurde, und 20 Prozent bei älteren Liegenschaften. Müllers haben ihr Haus im Jahre 1990 gebaut, weshalb sie nun 20 Prozent des Rohertrags abziehen können. Wer den tatsächlichen Kostenabzug geltend machen will, lädt das besondere Merkblatt www.fr.ch/ssc/liegenschaftsbewertung herunter.

Fremdbetreuung

Der Abzug für Fremdbetreuung beträgt höchstens 6000 Franken pro Kind. Wer also seine Kinder einer Krippe oder einer Tagesmutter anvertraut, die gegen Entgelt Kinder betreuen, kann diese Kosten in Abzug bringen. Die Kinder dürfen nicht älter als 14 Jahre sein. Anspruchsberechtigt sind Verheiratete, wenn beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen, oder erwerbstätige alleinstehende Personen. Die Kosten müssen nachgewiesen werden.

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