Freiburg Seit der Kanton Freiburg die Gegenwarts-Besteuerung eingeführt hat, müssen die Steuerzahler die Steuererklärung alljährlich ausfüllen. Bereits ab Mitte Januar flattern die Steuererklärungen jeweils ins Haus. Die natürlichen Personen haben sie bis 1. März ausgefüllt der Kantonalen Steuerverwaltung in Freiburg zurückzusenden.
Die FN veröffentlichen wie jedes Jahr ein Beispiel, wie die Steuererklärung auszufüllen ist, und hoffen dabei, den Steuerzahlern diese Aufgabe etwas leichter und angenehmer zu machen. Dabei handelt es sich um ein einfaches Beispiel. Weitere Informationen bietet die Wegleitung, aber auch die Kantonale Steuerverwaltung erteilt Auskunft. az
Bericht Seiten 13 und 14