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Steuerliche Anreize für erneuerbare Energien

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Wenn eine Privatperson mit Solarzellen Strom produziert, so wird in der Regel Strom ins Netz eingespiesen. Das so generierte Einkommen unterliegt dann der Einkommenssteuer. Dies missfällt Grossrat Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre). In einem Postulat hatte er gefordert, dass der Staatsrat prüft, die Erzeugung erneuerbarer Energie durch Private steuerlich attraktiver zu machen. Das Parlament nahm dieses Postulat am Dienstag bei nur einer Gegenstimme an. So soll die Besteuerung des Stroms nach dem Nettoprinzip über den Eigenbedarf hinaus erfolgen, und auch Investitionen für Energiespeicher sollten künftig steuerlich abgezogen werden können, fordert das Postulat. «Da gibt es einiges abzuklären», sagte Staatsrat Georges Godel (CVP). «Heute wird die ganze Produktion besteuert, aber als Anreiz würde sich der Nettoansatz rechtfertigen.» Er erwähnte aber auch, dass Private so gegenüber kommerziellen Anbietern privilegiert würden.

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