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Steuerliche Situation der Witwen

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In einer Anfrage an den Staatsrat wies Grossrat Felix Rime (SP, Charmey) darauf hin, das Witwen in den meisten Fällen nach dem Tod ihres Gatten mehr Steuern bezahlen müssen als vorher. In einer Anfrage an den Staatsrat wollte er wissen, ob es angesichts dieser «schockierenden Situation» nicht angebracht wäre, «während des Jahres, in dem die neue steuerliche Situation eintritt, weiterhin den sich aus dem Splitting ergebenden Steuersatz anzuwenden».

In der Antwort erinnert der Staatsrat daran, dass gemäss kantonalem Steuergesetz der Tod als Beendigung der Steuerpflicht beider Ehegatten gilt und als Beginn der Steuerpflicht des überlebenden Ehegatten. Dies rechtfertige eine Korrektur der Besteuerung mit Wirkung ab diesem Datum.Gemäss Kantonsregierung ist das Datum des Todestages seit der Einführung der einjährigen Gegenwartsbesteuerung als Stichtag für die Änderung der Besteuerung massgebend. Dies gilt auch bei Heirat, Trennung oder Scheidung. Würde man gemäss Vorschlag von Grossrat Rime von diesem Vorgehen abweichen, würde dies nach Meinung des Staatsrates zu einer Ungleichbehandlung der anderen steuerpflichtigen Personen führen, deren persönliche Verhältnisse sich im Laufe des Jahres ebenfalls geändert haben.

Höherer Sozialabzug

Grossrat Rime wollte von der Regierung ebenfalls wissen, ob es nicht auch angezeigt wäre, einen Sozialabzug für Spitex-Kosten für Personen ab 65 Jahren einzuführen. Diese weist nun darauf hin, dass die AHV/IV-Leistungsempfänger mit bescheidenem Einkommen bereits heute einen deutlich höheren Abzug geltend machen können als Nichtrentner.

Der Abzug für Rentner beträgt nämlich maximal 7700 Franken bei einem Einkommen von weniger als 20600 Franken. Gleichzeitig kann eine erwerbstätige, alleinstehende steuerpflichtige Person mit gleichem Einkommen nur gerade 165 Franken in Abzug bringen. Der Staatsrat ist somit der Meinung, dass kein weiterer Sozialabzug einzuführen ist.

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