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Steuern von Kaderleuten bleiben gleich verteilt

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Die Grossräte Michel Losey (FDP, Sévaz) und Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) hatten in einer Motion gefordert, dass bei Kaderleuten von Unternehmen die Wohngemeinde einen höheren Steueranteil erhält als die Gemeinde, wo das Unternehmen ansässig ist. Konkret sollte der Wohnort 65 Prozent statt wie bisher 50 Prozent erhalten.

Dieses Anliegen hat der Grosse Rat gestern mit 63 gegen 21 Stimmen abgewiesen. Das System habe sich seit 50 Jahren bewährt und der Anwendungsbereich sei zu gering, hatte der Staatsrat in seiner Botschaft geschrieben. Eine Änderung der Praxis würde aber beim interkommunalen Finanzausgleich eine Neuberechnung zur Folge haben.

Finanzdirektor Georges Godel (CVP) rechnete vor, dass sich Steuerverschiebungen von wenigen Tausend Franken ergeben würden, was im Promillebereich der Gemeindesteuern liege. «Im Vergleich zu den Herausforderungen der Unternehmenssteuerreform III ist dies unbedeutend», so Godel. Tatsächlich betrifft die Regelung nur Personen an der Spitze von Unternehmen mit mehr als 30 Angestellten. Die kantonalen Steuerbehörden würden auch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag einer betroffenen Gemeinde aktiv werden.

Ist Aufteilung willkürlich?

Thomas Rauber (CVP, Tafers) lehnte die Motion ab, er mahnte aber, die Kohäsion zwischen Randregionen und urbanen Zentren nicht ausser Acht zu lassen. Erika Schnyder (SP) ist Syndique von Villars-sur-Glâne, einer Gemeinde, die durch die gewünschte Änderung Einnahmen verlieren würde. Sie sprach sich aber aus anderen Gründen dagegen aus: «Die Gemeinden jagen einander die Steuerzahler ja nicht ab. Wenn man nun auf ein System 65 zu 35 Prozent wechseln will, so ist dies genauso willkürlich wie ein System mit 50 zu 50 Prozent.»

Claude Brodard (FDP, Le Mouret) sagte, eine Neuverteilung wäre ein Schritt in die richtige Richtung, und Susanne Aebischer (CVP, Kerzers) meinte, man müsse Gesetze an die aktuelle Lage anpassen. Dennoch beantragte sie, die Motion abzulehnen. uh

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