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Steuerrabatt für saubere Autos

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marjolein Bieri

Freiburg Mit zwei Motionen hatten die FDP-Grossräte Yvan Hunziker aus Semsales und Fritz Glauser aus Châtonnaye, danach CVP-Grossrat Moritz Boschung aus Düdingen und SVP-Kollegin Katharina Thalmann-Bolz aus Murten beantragt, die Motorfahrzeuge nach deren Treibstoffverbrauch und Luftschadstoff-Emissionen zu besteuern. Der Staatsrat legt nun dem Grossen Rat den Entwurf der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Motorfahrzeuge und Anhänger (BMfzG) vor.

Koppelung an Energieetikette

Seit 2002 sind alle in der Schweiz zum Verkauf angebotenen Personenwagen mit einer Energieetikette versehen, welche Auskunft über die Energieeffizienz, den Treibstoffverbrauch und die CO2-Emission des Fahrzeuges gibt. Die Fahrzeuge sind in sieben Energiekategorien (A-G) eingeteilt.

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter der Schweiz gab eine Empfehlung für die Einführung eines Rabattmodells für die Motorfahrzeugsteuer zur Förderung energie- und umwelteffizienter Personenwagen heraus. Die Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren genehmigten diese.

Der Staatsrat nahm das vorgeschlagene Modell auf und entwickelte einen ersten Gesetzesentwurf. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Personenfahrzeuge in der Effizienzkategorie A ab der ersten Inverkehrsetzung für das laufende Jahr und die beiden folgenden Kalenderjahre vollständig von der Steuer befreit werden.

Werden die Summen der drei ermässigten Jahre kumuliert, würde einem Fahrzeughalter der Kategorie A ein Rabatt von rund 1000 Franken entstehen. Den Zahlen von 2009 zufolge wären 7246 Fahrzeuge von dieser Massnahme betroffen. Dies ergibt einen Gesamtsteuerabschlag von 2 902 944 Franken.

Ertragsneutrales Modell

Die finanziellen Einbussen aufgrund des Steuerrabatts der Kategorie A würden durch die Erhöhung der Steuer für Personenwagen der Kategorien D, E, F, G und der kategorielosen Fahrzeuge kompensiert. Das Steuermodell bliebe ertragsneutral. Die geschuldeten Steuern für Personenwagen der Kategorie A, nach Ablauf von drei Jahren, und der Kategorien B und C blieben unverändert. Im vorgeschlagenen System obläge es dem Staatsrat, jährlich auf dem Verordnungsweg die für die Finanzierung dieser Steuerbefreiung notwendige Tariferhöhung festzulegen.

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