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«Steuerrückerstattung ist illusorisch»

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Autor: Arthur zurkinden

Präsidiert wird das «Freiburger Komitee gegen eine illusorische Steuerrückerstattung» von den kantonalen Parteipräsidenten Jean-Pierre Thürler (FDP), Gilberte Demont (SVP) und Emanuel Waeber (CVP). Ihm haben sich bis heute 75 Personen angeschlossen, darunter drei bürgerliche Nationalräte, fünf Staatsräte, 43 Grossrätinnen und Grossräte. Sie alle laden das Freiburger Stimmvolk ein, am 8. Februar ein Nein zur SP-Initiative in die Urne zu werfen.

Mit der Initiative will die SP erreichen, dass allen im Kanton Freiburg wohnhaften Steuerzahlern (nur natürliche Personen) eine Rückerstattung gewährt wird, wenn die Erfolgsrechnung des Staates einen ausgesprochen hohen Einnahmenüberschuss ausweist. Der Betrag der Rückerstattung wäre für alle gleich. Pro Kind würde ein zusätzlicher Pauschalbetrag ausbezahlt.

Steuersenkungen müssten aufgehoben werden

Die drei Kantonalpräsidenten warteten gestern mit einer Reihe von Argumenten auf, die gegen diese Initiative spricht. Wird sie angenommen, so gelten für die Legislaturperiode 2007-2011 der Steuerfuss und der Steuersatz vom 31. Dezember 2006. Dies würde bedeuten, dass die seit 2007 vom Grossen Rat beschlossenen Steuersenkungen rückgängig gemacht werden müssten. Ausgenommen sind der Ausgleich der kalten Progression und andere notwendige Anpassungen. Laut Jean-Pierre Thürler sind seit 2007 Steuersenkungen von 91,5 Mio. Franken beschlossen worden. Davon hätten vor allem die Familien profitieren können.

Ein Fremdkörper im Steuersystem

Nach Worten von Emanuel Waeber wäre eine Steuerrückerstattung ein Fremdkörper im freiburgischen Steuersystem. Sie würde das in der Verfassung verankerte Prinzip verletzen, wonach eine Person gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden muss. Und in gewissen Fällen – so Waeber – steht die Initiative in Widerspruch mit der Pflicht des Staates, ein ausgeglichenes Budget präsentieren zu müssen. «Ich bin überrascht, dass der Staatsrat die Initiative für gültig erklärt hat», fügte er bei.

Was heisst «ausgesprochen hoher Überschuss»?

Kritisiert wurde auch, dass der Begriff «ausgesprochen hoher Ertragsüberschuss» in der Initiative nicht weiter definiert ist, wie dies im Gegenvorschlag des Staatsrates der Fall ist (vgl. Kasten). Jean-Pierre Thürler bemängelte auch, dass nichts über den Grund des Überschusses gesagt wird. So wies er darauf hin, dass der Überschuss auch auf ausserordentliche Einkünfte zurückzuführen sein könnte, z. B. auf den Verkauf des Nationalbankgoldes oder von Aktien.

Als ungerecht bezeichnete er die Tatsache, dass nur die natürlichen Personen in den Genuss einer Rückerstattung kommen sollen, nicht aber die Unternehmen. Und ungerecht ist für ihn auch, wenn ein Steuerzahler eine Rückerstattung erhält, obwohl er zum Zeitpunkt, als die Staatsrechnung sehr positiv war, noch nicht im Kanton wohnhaft war.

Zu kompliziert und willkürlich

Gemäss Gilberte Demont ist das System der Steuerrückerstattung sehr kompliziert, ja so kompliziert, dass all die Berechnungen so teuer wären, dass am Ende von den Geldern der rückgängig gemachten Steuersenkungen seit 2007 gar nichts mehr übrig bleiben könnte.

Sie kritisierte vor allem auch das Giesskannenprinzip und die Willkür dieses «ineffizienten Systems der Steuerrückerstattungen». Wie sie sagte, würden so die Bestrebungen des Kantons Freiburg, seine Position im interkantonalen Vergleich zu verbessern, zunichte gemacht. «Solche zufallsbedingten und punktuellen Steuerrückerstattungen tragen nicht zu einer nachhaltigen steuerlichen Entlastung bei und werden auch von keinem anderen Kanton praktiziert», fügte sie bei.

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