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Steuersenkung vor dem Grossen Rat

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Steuersenkung vor dem Grossen Rat

Lineare Senkung um 2,3 Prozent für natürliche Personen beantragt

Der Grosse Rat wird noch in der November-Session mit einer Revision des Steuergesetzes konfrontiert. Dabei ist u. a. eine lineare Steuersenkung um 2,3 Prozent für die natürlichen Personen vorgesehen.

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Überraschend kommt diese Nachricht nicht, denn der Grosse Rat hat am 15. Februar zwei Motionen der Grossräte Markus Bapst (CVP, Düdingen) und Jean-Louis Romanens (CVP, Sorens) sowie von Pierre-André Page (SVP, Chatonnâye) und Michel Losey (SVP, Sévaz) klar überwiesen. Beide Motionen verlangten eine 5-prozentige lineare Senkung der Kantonssteuer der natürlichen Personen. «Der Grosse Rat hat aber auch erklärt, dass die auf den 1. Januar 2006 gewährte Steuersenkung um 2,7 Prozent für die natürlichen Personen bereits in den angenommenen fünf Prozent enthalten seien», hält der Staatsrat in seiner Botschaft an das Kantonsparlament fest.

Steuertarife werden um 5 Prozent verschoben

Um diesen Motionen Folge zu leisten, schlägt nun der Staatsrat ab dem Jahr 2007 eine weitere lineare Steuersenkung für die natürlichen Personen um 2,3 Prozent vor. «Dies bedeutet, dass alle Steuertarifstufen – unter Vorbehalt von Rundungen – um fünf Prozent verschoben werden», gibt der Staatsrat zu verstehen. Das steuerpflichtige Mindeseinkommen wird zudem von 4900 auf 5100 Franken heraufgesetzt, und der Höchstsatz von 13,5 Prozent kommt erst ab einem steuerbaren Einkommen von 206 100 statt 196 200 Franken wie im Jahr 2006 zur Anwendung.Das revidierte Steuergesetz soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die weitere Senkung von 2,3 Prozent nicht bereits beim Ausfüllen der Steuererklärung im kommenden Frühjahr zum Tragen kommt. Dann gilt es, die Steuererklärung für das Jahr 2006 auszufüllen, wie Hubert Sturny, Hauptabteilungschef bei der kantonalen Steuerverwaltung, gegenüber den FN festhält. Hingegen wird sich die für das Jahr 2006 gewährte Senkung von 2,7 Prozent auswirken.

12,5 Millionen Franken weniger Einnahmen für den Staat

Die finanzielle Einbusse für den Staat bei einer Änderung des Steuertarifs für die natürlichen Personen beträgt laut Botschaft 12,5 Millionen Franken. Entsprechende Mindereinnahmen werden dadurch auch die Gemeinden und Pfarreien haben.

Erhöhung des Steuerfusses

Bekanntlich wird der Staat ab kommendem Jahr die Kosten für das Spitalwesen im Rahmen der Kantonalisierung dieses Bereichs ganz übernehmen. Deshalb wird der Grosse Rat in der kommenden Novem- ber-Session auch über ein Dekret über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern befinden müssen. Dieses sieht vor, dass der Steuerfuss der Kantonssteuern auf dem Einkommen und Vermögen der na- türlichen Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen 108,9 Prozent beträgt. Entsprechend sind die Gemeinden angehalten, den Steuerfuss zu senken, da sie die Betriebsdefizite der Spitäler nicht mehr übernehmen müssen.

Weitere steuerliche Anpassungen

Bei der Revision des Steuergesetzes werden noch weitere Anpassungen aufgrund von überwiesenen Motionen oder Änderungen des Bundesrechts vorgenommen werden.So hat der Grosse Rat am vergangenen 11. Mai die Motion Denis Boivin (FDP, Freiburg) über die Erhöhung der Steuerabzüge für Mäzene und die Motion Hans Stocker (CVP, Murten) über den Abzug von Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke gutgeheissen. Diese Motionen schlugen vor, den Minimalabzug für die freiwilligen Zuwendungen bei 20 Prozent des Nettoeinkommens festzusetzen und den Mindesbetrag auf 100 Franken herabzusetzen. Laut Staatsrat kann bei einem Spendenbetrag von 110 Franken der gesamt Betrag in Abzug gebracht werden und nicht bloss der über 100 Franken liegende Anteil.Zudem sieht der neue Artikel vor, dass der Staatsrat bei einem erheblichen öffentlichen Interesse einen höheren Abzug bewilligen kann. Änderungen sind weiter bei den Abzügen von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten vorgeschlagen.

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