Der Staatsrat hatte den Entwurf des Gesetzes über die direkten Kantonssteuern im Februar in die Vernehmlassung geschickt, also zur Zeit, als die Corona-Krise ausbrach.
Entsprechend zeigten sich verschiedene antwortende Stellen besorgt wegen der ausserordentlichen Situation. Dennoch hält der Staatsrat am Paket mit verschiedenen Steuersenkungsmassnahmen fest, da sie Teil der Strategie zur Unterstützung der kantonalen Wirtschaftsakteure und der Bevölkerung angesichts der Folgen der Corona-Krise seien. «Die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen trägt unmittelbar zur wirtschaftlichen Erholung und zur Schaffung der Grundlagen für die künftige wirtschaftliche Entwicklung bei», schreibt der Staatsrat in der Botschaft.
Für Finanzdirektor Georges Godel (CVP) ist es auch ein wichtiges Zeichen hinsichtlich der Abstimmung über die Pensionskassenreform, wie er den FN sagt: «Man kann vom Volk nicht 380 Millionen Franken für das Staatspersonal verlangen und ihm nicht auch etwas geben.»
Kantonal minus 60 Millionen
Die in den Gesetzesänderungen vorgesehenen Massnahmen betreffen ausschliesslich natürliche Personen, und sie dürften zu einem jährlichen Steuerausfall von 33,3 Millionen Franken für den Kanton führen. Die Massnahmen sollten gemäss Staatsrat 2021 und 2022 in Kraft treten.
Zusätzlich plant der Staatsrat ab 2021 eine Steuerfusssenkung um 2 Prozent sowie eine Deblockierung der Abzugsbeschränkung für die Krankenkassen. Diese sollen in separaten Erlassen geregelt werden und machen nochmals Mindereinnahmen von 26,8 Millionen Franken aus. Somit umfasst das kantonale Steuersenkungspaket für die natürlichen Personen also rund 60 Millionen Franken im Jahr.
Das nun vorgestellte Paket an Steuermassnahmen entspricht verschiedenen Motionen, die der Grosse Rat zwischen 2017 und 2019 überwiesen hat. Einzig eine Motion der SP über Anpassungen der Steuersätze zur Entlastung der mittleren Einkommen und der Familien lehnte der Staatsrat aus Kostengründen ab.
Das nun vorgelegte Paket über 33,3 Millionen Franken setzt sich aus fünf Punkten zusammen. Es enthält einen Abzug für Steuerpflichtige in bescheidenen Verhältnissen für insgesamt 3,3 Millionen Franken. Der Abzug für Kinderdrittbetreuung soll von 6000 auf 10 100 Franken erhöht werden und entlastet die Betroffenen für insgesamt eine halbe Million Franken. Es gewährt weiter höhere Sozialabzüge auf dem Vermögen für 15,5 Millionen Franken, wobei einige Steuerpflichtige höhere Vermögenssteuern zahlen müssten als heute. Herabgesetzt wird zudem der Steuersatz für nicht kotierte Wertschriften, was 12 Millionen Franken jährlich kostet. Schliesslich ist der Kanton auch verpflichtet, die Quellenbesteuerung ans Bundesrecht anzupassen, so dass gewissen Betroffenen eine ordentliche Veranlagung offensteht.
Kommunal minus 40 Millionen
In der Vernehmlassung zeigte sich, dass vor allem die Gemeinden den Änderungen skeptisch gegenüberstehen. Der Freiburgische Gemeindeverband und die Gemeinden lehnten Änderungen ab, die für sie Steuereinbussen zur Folge hätten. Der Staatsrat hat den jährlichen Steuerausfall für Gemeinden auf 26,6 Millionen und für Pfarreien und Kirchgemeinden auf 3,25 Millionen Franken beziffert. Dazu kommen später noch 9,7 Millionen durch die Krankenkassenprämienreduktion hinzu.
Der Gemeindeverband regte an, dass die geplanten Senkungen nicht auf kommunale Steuersätze angewendet werden. Eine Abkoppelung der Gemeindesteuern vom kantonalen Steuerfuss ist im Gesetz nicht vorgesehen, würde das Inkasso der Gemeindesteuern durch den Kanton verunmöglichen und den interkommunalen Finanzausgleich verkomplizieren, so der Staatsrat.
Gemäss Godel kommt der Kanton den Gemeinden insofern entgegen, als diese von der Reduktion des kantonalen Steuerkoeffizienten nicht auch noch betroffen sind. Er erwartet im Grossen Rat auch die Unterstützung der Gemeinde-Lobby. «Sie können nicht gut gegen höhere Krankenkassen- und Betreuungsabzüge stimmen. Bei der Wiederankurbelung der Wirtschaft sind auch die Gemeinden gefordert.»
«Man kann vom Volk nicht 380 Millionen Franken fürs Staatspersonal verlangen und ihm nicht auch etwas geben.»
Georges Godel
Finanzdirektor
Zahlen und Fakten
Der Kanton und die Gemeinden betroffen
Rechnet man die Steuerausfälle des Kantons, der Gemeinden, Pfarreien und Kirchgemeinden zusammen, kommt man ab 2022 auf eine Summe von 99,8 Millionen Franken. Von den kantonalen Massnahmen treten 2021 in Kraft: Abzug für Steuerpflichtige in bescheidenen Verhältnissen (3,3 Mio.), Kinderbetreuungskostenabzug (0,5 Mio.), Vermögenssteuertarif (15,5 Mio.) und Quellensteuer (2 Mio.). Dazu kommt 2022 die Reduktion des Steuersatzes nicht kotierter Wertschriften (12 Mio.). Der tiefere Steuerfuss ab 2021 macht 16 Millionen Franken aus, der zusätzliche Krankenkassenabzug 10,8 Millionen. Alles zusammengerechnet, nehmen die Gemeinden und Pfarreien 39,7 Millionen Franken weniger ein.
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