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Steuerverwaltung schafft eine Stelle für die interne Kontrolle

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Autor: karin aebischer

Freiburg Die Mehrkosten der H 189 haben in den Augen der Grossräte Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) und Pierre Mauron (SP, Riaz) Lücken im internen Kontrollsystem (IKS) des Staates zu Tage gebracht. Sie wollen diese Lücken schliessen, damit Probleme gleicher Art beim Bau der Poyabrücke vermieden werden können. Deshalb verlangen sie in einem Postulat vom Staatsrat die Einrichtung eines allgemeinen und koordinierten internen Kontrollsystems. Sie sind der Auffassung, dass die interne Kontrolle im Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates zu knapp behandelt sei.

Der Staatsrat gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass er gegenwärtig von der Einführung eines standardisierten und für alle Dienststellen einheitlich anwendbaren Konzeptes absehe. Es seien sich jedoch alle Dienststellen ihrer Pflicht zur Einrichtung eines geeigneten IKS bewusst.

Programm passt sich an

Die Lösung, welche die Freiburger Regierung vorsieht, habe einen pragmatischen Ansatz und zeichne sich durch eine grössere Flexibilität aus. So ist das IKS der unterschiedlichen Grösse und den unterschiedlichen Tätigkeiten der Dienststellen angepasst. An einer Informationssitzung im Mai 2008, zu der auch externe Fachleute beigezogen worden waren, sei allen Dienstchefs ihre Verantwortung bezüglich der Organisation ihrer Dienststelle und der Bedeutung des IKS in Erinnerung gerufen worden. Die Einrichtung einer internen Kontrolle ist im Standardpflichtenheft aller Chefinnen und Chefs von Verwaltungseinheiten als eine ihrer finanziellen Führungsaufgaben aufgeführt.

Ein IKS-Verantwortlicher

Der Staatsrat ist sich jedoch bewusst, dass die grossen Ämter eine geeignete Struktur vorsehen müssen. So sieht der Voranschlag 2009 für die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) eine Stelle für die interne Kontrolle vor. Mit dieser neu geschaffenen Stelle soll gewährleistet werden, dass die entsprechenden Verfahren eingeführt und von allen Abteilungen der KSTV einheitlich angewendet werden.

In diesem Zusammenhang bittet der Staatsrat den Grossen Rat die Frist, innerhalb welcher er einen Bericht ausarbeiten muss, bis Ende 2010 zu verlängern. Dann will er sich unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen des IKS-Verantwortlichen erneut über die Einführung eines standardisierten Systems Gedanken machen.

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