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Stilllegung von Mühleberg hat Folgen für Freiburg

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 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Kantone im Perimeter des Kernkraftwerks Mühleberg um eine Stellungnahme bezüglich der Folgen gebeten, die die Arbeiten zur Stilllegung des AKW für sie haben. Der Freiburger Staatsrat hat diese Bestandesaufnahme gemacht und erwähnt Auswirkungen vor allem in drei Bereichen:

 • 2011 hat das kantonale Führungsorgan den Einsatzplan Mühleberg genehmigt. Dieser beinhaltet Pläne für den Fall eines Unfalls im Kernkraftwerk, beispielsweise die Absperrung der Zone 2, zu der Gebiete im Kanton Freiburg gehören. Der Staatsrat geht davon aus, dass Mühleberg ab 2031 keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Erst danach werde der Einsatzplan aufgehoben.

 • Die Abbauphasen des Kernkraftwerks haben einen Einfluss auf die Turbinenprogramme der an der Saane gelegenen Wasserkraftwerke. Deshalb müssten die einzelnen Arbeitsphasen in Mühleberg unbedingt mitgeteilt werden. Der Betrieb der Anlage n an der Saane dürfe nicht oder möglichst wenig beeinträchtigt werden; die Stromunternehmen müssten für die energetischen oder finanziellen Verluste entschädigt werden.

• Die radioaktiven Abfälle des AKW sollen auf der Strasse in Richtung Osten abtransportiert werden; Mühleberg verfügt über keinen Schienenanschluss. Grundsätzlich erfolgt der Abtransport nicht über Freiburger Gebiet. Da aber die der Entsorgungsstandort der demontierten Bauteile noch nicht feststeht, könnte der Abtransport doch Auswirkungen auf den Kanton Freiburg haben, so der Staatsrat. uh

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