Im Rechtsstreit um Abwassergebühren zwischen den Strafanstalten Bellechasse und der Gemeinde Mont-Vully hat das Kantonsgericht zugunsten der Gemeinde entschieden. Es weist den Rekurs der Strafanstalten zurück und bestätigt damit den Entscheid des Oberamtmanns des Seebezirks. Entweder bezahlen die Strafanstalten nun 240 000 Franken für Abwasseranschlussgebühren, oder sie ziehen den Fall weiter vor Bundesgericht. Der Entscheid ist noch offen. Die Strafanstalten halten den Betrag nicht für gerechtfertigt. emu
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