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Strafe für Vergewaltigung

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Autor: Antoine Rüf/La Liberté

BulleVor dem Gericht Greyerz standen gestern zwei irakische Asylbewerber: Sie hatten eine 45-jährige geistig behinderte Frau zu sich in die Wohnung gelockt und sie dort abwechslungsweise vergewaltigt. Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die beiden Verteidiger der 26- und 28-jährigen Männer plädierten auf Freispruch: Ihre Klienten seien nicht voll zurechnungsfähig und sprächen nur schlecht Französisch. Darum hätten sie gar nicht gemerkt, dass ihr Opfer geistig behindert sei – und auch nicht, dass die sexuellen Handlungen ohne ihre Einwilligung stattfanden. In der Tat sind die beiden Männer laut Gutachten geistig und psychologisch zu 25 respektive 50 Prozent unzulänglich. Zudem sei das Opfer unfähig gewesen, sich gegen die beiden Männer zur Wehr zu setzen, führten die Verteidiger weiter ins Feld: So hätten die Männer nicht merken können, dass die Frau nicht einverstanden war.

Ab heute auf freiem Fuss

Diesen Argumenten mochte das Gericht nicht folgen: Es verurteilte die beiden wegen gemeinsamer Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einer urteilsunfähigen und widerstandsunfähigen Frau zu 14 und 26 Monaten Gefängnis, davon zwölf Monate unbedingt, den Rest bedingt auf fünf Jahre. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts Raphaël Bourquin. Das Opfer erhält 20 000 Franken Genugtuung. Da die beiden Verurteilten seit mehr als einem Jahr in Haft sitzen, ordnete das Gericht die Freilassung der beiden für heute an.

bearbeitet von njb/FN

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