Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Geldwäscherei und Teilnahme an einer kriminellen Organisation: Das wurde drei Rumänen zur Last gelegt, die diese Woche vor Kantonsgericht standen. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, einem Zuhälterring anzugehören. Das Bezirksgericht Saane hatte die drei vor knapp einem Jahr noch freigesprochen, weil es keinen solchen Zuhälterring erkennen konnte.
Das Kantonsgericht hat diese Freisprüche in zweiter Instanz nun teilweise widerrufen, wie aus dem gestern ergangenen Urteil hervorgeht. Für eine der drei Beschuldigten – eine Frau, die als Barmaid in einem Etablissement an der Alten Brunnengasse arbeitete – ändert sich nichts: Ihr Freispruch bleibt bestehen. Sie erhält zudem 134 800 Franken Entschädigung für die Zeit, die sie hinter Gittern verbracht hat. Vor dem Kantonsgericht sagte sie, sie habe, als sie aus der Haft entlassen worden sei, keine Arbeit und keine Aufenthaltsbewilligung mehr gehabt, dafür Schulden.
Im Fall der zwei anderen Beschuldigten, eines Ehepaars, hat das Kantonsgericht den erstinstanzlichen Freispruch jedoch teilweise aufgehoben. Die beiden haben sich gemäss dem Urteil zwar nicht des Menschenhandels schuldig gemacht, jedoch der Gehilfenschaft zum Menschenhandel – indem sie die Aktivitäten einer Prostituierten überwachten. Der Ehemann wird zu einer Freiheitsstrafe von 150 Tagen und einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt; seine Ehefrau erhält eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen auf Bewährung.
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