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Straffälliger Türke wird ausgewiesen

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Schon als Minderjähriger wurde ein heute 28-jähriger Türke wegen leichter Körperverletzung verurteilt. Als Erwachsener kamen zahlreiche Verurteilungen wegen Gewalt und Diebstahl dazu; zweimal musste der Mann auch längere Gefängnisstrafen absitzen. Der Türke ist in Freiburg geboren und auch hier aufgewachsen. Der Mann hat seine Ausbildung abgebrochen und arbeitet nur ab und zu. 2011 hat das Amt für Bevölkerung und Migration erstmals in Erwägung gezo- gen, ihn auszuweisen. Weil der Mann immer wieder gegen das Gesetz verstiess, entzog ihm das Freiburgische Amt für Bevölkerung und Migration Anfang Jahr die Aufenthaltsbewilligung: Eine lange Haftstrafe alleine könne schon ein Grund für eine Ausweisung sein. Doch auch die Regelmässigkeit, mit welcher der Mann rückfällig werde, spreche gegen eine Aufenthaltsbewilligung. Das Kantonsgericht sah dies ebenso und befand, eine Rückkehr in die Türkei werde für den 28-Jährigen sicher nicht einfach. Doch sei dies zumutbar, da er Junggeselle sei und daher keine Familie betroffen sei. Auch sei er beruflich nicht an die Schweiz gebunden (die FN berichteten).

 Der Türke zog den Entscheid bis vor das Bundesgericht. Dieses weist den Rekurs als unzulässig ab: Der Mann habe nicht darlegen können, wieso der Entscheid des Kantonsgerichts gegen Bundesrecht verstossen solle. Nun muss der Mann die Schweiz definitiv verlassen. njb

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