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Strafgericht entlastet Jäger

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Strafgericht entlastet Jäger

Bedingte Gefängnisstrafe und Busse für 79-jährigen Mann

Der Jäger, der vor rund anderthalb Jahren in St. Antoni einen Mann mit Schrot getroffen hat, ist vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Vorfall ereignete sich am 23. September 2002, nachmittags gegen 17 Uhr. Der damals 77-jährige Jäger hatte zusammen mit Kollegen in Menzishaus bei St. Antoni gejagt. Einer der Hunde hatte zwei Rehe aus einem Maisfeld herausgetrieben, der Jäger legte an und schoss zweimal mit seiner Schrotflinte auf ein Tier.

Das Reh hat der Jäger nicht getroffen, wohl aber einen Mann, der zu diesem Zeitpunkt auf einem Gerüst bei der Kapelle Menzishaus stand, um Renovationsarbeiten auszuführen. Er erlitt einen Streifschuss am Kopf – weitere Kugeln landeten in der Mauer der Kapelle sowie in einem Holzstapel einige Meter vor der Kapelle.

Schwierige Verständigung

Es folgte ein kurzes Gespräch zwischen dem Opfer, dem Jäger sowie anderen Personen. Die Verständigung war nicht einfach, weil der aus dem Greyerzbezirk stammende Jäger kein Wort Deutsch sprach. Da die Verletzung nicht schwerwiegend war, entschuldigte sich der etwas Deutsch sprechende Bruder des fehlbaren Jägers beim Opfer und man betrachtete die Sache als erledigt.

Der getroffene Mann reichte aber kurze Zeit später Strafklage wegen Körperverletzung ein. Der behandelnde Arzt bezeichnete die Verletzung zwar als geringfügig, gab aber an, dass ein Treffer zwei Zentimeter tiefer fatale Folgen gehabt hätte.

Der Fall wurde gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers verhandelt. Der Jäger musste sich wegen Gefährdung des Lebens, einfacher Körperverletzung, Widerhandlung gegen die Jagdgesetzgebung sowie Fahrens in angetrunkenem Zustand verantworten – letzteres ging auf einen Vorfall zwei Wochen zuvor zurück, als der Mann alkoholisiert von der Polizei aufgriffen worden war.

Die Verhandlung unter dem Präsidium von Peter Rentsch wurde grösstenteils auf Französisch geführt.

Nur das Reh gesehen

Er kenne die Region und habe schon vorher öfters in der Gegend gejagt, sagte der Angeklagte vor Gericht aus. Er habe nur das Reh gesehen, das auf ihn zu gelaufen sei, und nicht den Mann bei der Kapelle. Er gab auch an, dass es sehr kalt war und dass der starke Regen die Sicht behindert hatte. Er habe nicht gewusst, dass er gegen eine Strasse geschossen habe, und er hätte auch nicht gedacht, dass eine Schrotladung so weit reichen könnte, erklärte der AHV-Rentner.

Sein Bruder sagte als Zeuge aus, er habe die Schüsse und dann einen Schrei gehört, gesehen habe er den Vorfall nicht direkt. Er beschrieb den Angeklagten als einen guten Schützen und verantwortungsvollen Jäger. Durch das Wetter und die Kälte sei wohl die Treffsicherheit seines Bruders eingeschränkt gewesen.

Von wo schoss der Jäger?

Widersprüche gab es vor allem bezüglich der Distanzen. Gemäss dem Reglement über die Ausübung der Jagd darf die Schussdistanz für den Schrotschuss höchstens 40 Meter betragen. Der Jäger gab an, dass das Reh näher gewesen sei. Die Aussagen des Opfers und die Untersuchungen der Polizei widersprachen diesen Angaben.

Der Jäger hat das Opfer noch vor der Verhandlung entschädigt. Aus gesundheitlichen Gründen gab er in der Zwischenzeit den Führerausweis ab; er erklärte auch, das Jagdpatent nicht mehr lösen zu wollen.

Der Anwalt des Angeklagten, Dominique Morard, ging in seinem Plädoyer kurz auf die Tatsache ein, dass ein Greyerzer Jäger im Sensebezirk unterwegs war. Das Jagdpatent berechtige zur Jagd im ganzen Kanton, erklärte er und bat das Gericht, die allgemeinen Empfindlichkeiten gegen Jäger oder andere Sprachgruppen nicht miteinzubeziehen.

Der Verteidiger warnte vor Überlegungen im Sinne von «was hätte sein können». Das Verhalten sei klar gefährdend gewesen, aber nicht lebensgefährdend. Der Jäger habe nicht mit Absicht und ohne Skrupel geschossen und sei sich der Gefahr nicht bewusst gewesen. Der Anwalt plädierte für Freispruch bei der Gefährdung des Lebens und der fahrlässigen Körperverletzung. Bezüglich der Distanz plädierte er angesichts der Widersprüche im Zweifel für den Angeklagten.

Freispruch bei den
beiden schwersten Anklagen

Das Strafgericht folgte weitgehend den Forderungen des Verteidigers und sprach den Jäger von den beiden schwersten Anklagen frei. Wie der Gerichtspräsident in der kurzen Begründung ausführte, war es glaubhaft, dass der Jäger das Opfer nicht gesehen hatte und es auch nicht absichtlich und in skrupelloser Weise gefährden wollte. Bei der Körperverletzung sprach er angesichts der Art der Verletzung von einem Grenzfall, sah aber auch hier den Tatbestand nicht als erfüllt an.

Die Strafe lautete auf zehn Tage Gefängnis bedingt auf zwei Jahre, eine Busse von 1500 Franken sowie die Hälfte der Gerichts- und Verfahrenskosten. Verurteilt wurde der Jäger, weil er die Jagdvorschrift, Tiere so zu schiessen, dass niemand gefährdet ist, in «relativ schwerwiegender Weise» verletzt hatte, als er in Richtung eines Gebäudes schoss, wie Peter Rentsch ausführte. Schuldig wurde er auch bezüglich des Fahrens in angetrunkenem Zustand (mit 1,51 Promille) gesprochen.

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