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Strafgericht See hebt Verwahrung auf

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Autor: Marc Kipfer

Murten Auf Anfang des Jahres 2007 trat in der Schweiz das revidierte Strafrecht in Kraft. Personen, die nach altem Recht verwahrt wurden, haben seitdem einen Anspruch darauf, dass ihr Fall vor Gericht neu überprüft wird. In Murten stand am Freitag vor dem Strafgericht des Seebezirks ein 44-jähriger Schweizer, auf den dies zutraf. Gegen den gelernten Maurer war 1997 wegen zweier Vergewaltigungen eine Verwahrung verhängt worden.

Noch immer eine Gefahr

Von der Polizei in den Gerichtssaal geführt, zeigte sich der Mann seiner Taten und seiner aktuellen Situation bewusst. Er wisse, dass er für die Gesellschaft noch immer eine Gefahr darstelle, sagte er, gab sich jedoch zuversichtlich. «Ich arbeite an meinen Problemen», beteuerte er. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, welche Ziele er in der Zukunft erreichen wolle, zählte der Mann diese ohne zu zögern auf: «Ein deliktfreies Leben, eine Arbeit in der Privatwirtschaft und weiterhin eine gute Therapie.»

Vor Gericht schilderte der Mann den kompromisslosen Weg, den er zusammen mit seinen Therapeuten bereits hinter sich gebracht hat: Weil seine Rückfallgefahr stark mit dem Testosteronhaushalt zusammenhänge, habe er in den Weg der Kastration eingewilligt – zunächst rein chemisch durch Spritzen, später gar in die operative Kastration.

Das Gericht stützte sich auf psychiatrische und weitere Gutachten über den 44-Jährigen. Weil der chirurgische Eingriff noch nicht lange zurückliege, könne zurzeit nicht vorausgesagt werden, ob die Gefahr einer erneuten Straftat dadurch sinke, immerhin gelte dies jedoch als wahrscheinlich, zitierte der Gerichtspräsident. Zudem seien bei dem Mann noch nicht alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft worden.

Entlassung nicht garantiert

Selbst wenn von einem Täter kurz- oder mittelfristig Gefahr ausgehe, dürfe er nach neuem Strafrecht nicht mehr verwahrt werden, wenn eine langfristige Therapierbarkeit nicht auszuschliessen sei, so Ducret. Das Gericht war sich am Ende mit der Staatsanwaltschaft einig und hob die Verwahrung zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme auf. Als er das Urteil verkündete, hielt Ducret jedoch klar fest: «Damit ist nicht gesagt, dass der Mann je aus dem Strafvollzug entlassen werden wird.»

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