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Strafgericht Sense: Gefängnis und Landesverweis für Drogenhändler

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Das Strafgericht Sense verurteilt einen serbischen Staatsbürger wegen qualifiziertem Drogenhandel. Der 33-Jährige ist jedoch seit einiger Zeit untergetaucht.

Einem 33-Jährigen wurde vorgeworfen, 2018 in grossem Stil mit Heroin gehandelt zu haben. Nachdem der Prozess gegen ihn in seiner Abwesenheit geführt worden war (die FN berichteten), steht das Urteil nun fest. Nach einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten wird der Mann aus Serbien während fünf Jahren des Landes verwiesen.

30 bis 50 Kilogramm Heroin

Der Beschuldigte soll Teil einer kriminellen Bande gewesen sein und im Frühling 2018 in der Region Bern und Freiburg im grossen Stil mit Heroin gehandelt haben. Die Bande setzte gemäss Anklageschrift im Zeitraum von 15 Monaten zwischen 30 und 50 Kilogramm Heroin um und erzielte dabei einen Gewinn von mehreren Hunderttausend Franken.

Einige der Komplizen des Beschuldigten wurden vom Strafgericht Sense und vom Kantonsgericht in zweiter Instanz bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 33-Jährige selber war nach seiner Festnahme und einer dreimonatigen Untersuchungshaft untergetaucht und erschien für keine der beiden Verhandlungen in Tafers. Weder die Staatsanwaltschaft noch der amtliche Verteidiger wussten zu diesem Zeitpunkt, ob sich der serbische Staatsbürger überhaupt noch in der Schweiz aufhält. Die Strafprozessordnung erlaubt nach zweimaliger Vorladung des Beschuldigten eine Verhandlung in dessen Abwesenheit. So fand der Prozess Ende Juni ohne den Beschuldigten statt.

Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den 33-Jährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 26 Monaten und einem Landesverweis von 10 Jahren zu verurteilen. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten.

Gefängnis und Ausschaffung

Laut dem Urteilsdispositiv des Sensler Strafgerichts wird der Beschuldigte wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Das Gericht spricht eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten aus. Sechs Monate seien unbedingt zu vollziehen – wobei der rund dreimonatige Aufenthalt in der Untersuchungshaft abzuziehen sei. Das Delikt des Angeklagten steht ausserdem auf der Liste der Straftaten, die für Ausländerinnen und Ausländer zu einem obligatorischen Landesverweis führen. Aus diesem Grund spricht das Strafgericht einen Landesverweis für die Dauer von fünf Jahren aus.

Weil das Urteil dem Beschuldigten jedoch nicht persönlich zugestellt werden kann, gilt das Urteil noch nicht als rechtskräftig.

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