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Strafkammer verurteilt zwei Jugendliche

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Autor: Irmgard Lehmann

Estavayer-le-LacIn Fall von sexuellen Übergriffen unter Jugendlichen in Estavayer-le-Lac hat der Präsident der Jugendstrafkammer des Kantons Freiburg, Michel Lachat, unterschiedliche Urteile gefällt: Bei sieben Minderjährigen wird das Verfahren eingestellt. Die Jugendstrafkammer hat hingegen einen Minderjährigen und einen Hauptangeklagten (zur Tatzeit noch minderjährig) für schuldig befunden.

Zur Erinnerung

Der Fall spielte sich im Spätherbst 2008 ab. Eine 14-jährige OS-Schülerin aus Estavayer-le-Lac liess sich von einem 17-jährigen Jungen – in welchen sie verliebt war – überreden, zusammen mit einer gleichaltrigen Freundin mehrere Jungs zu befriedigen.

In der Folge kam es an verschiedenen Orten zu Oralsex (bei einigen Jungs zuhause, in öffentlichen Toiletten, auf Parkplätzen, beim Bahnhof und einmal in einem Jugendraum der Gemeinde; (FN vom 15. Januar). Ein Arztbesuch eines der Mädchen setzte dem Geschehen ein Ende.

Die zwei Haupttäter wurden befristet in Untersuchungshaft genommen und später wieder entlassen. Die Angeschuldigten waren vier Schweizer, ein Spanier, ein Portugiese; ein Jugendlicher stammt von den Kapverdischen Inseln und acht kamen aus dem Balkan.

Sechs Monate bedingte …

Nach einer erneuten Anhörung der Beschuldigten sowie des Opfers hat der Ermittlungsrichter der Jugendstrafkammer entschieden, dass die rechtlichen Bedingungen bei sieben Minderjährigen für eine Überweisung an die urteilende Behörde nicht erfüllt waren.

Hingegen hat die Jugendstrafkammer einen Minderjährigen der sexuellen Nötigung für schuldig befunden. Gleichzeitig hat er ihn aber von der Anschuldigung der Ausnützung einer Notlage freigesprochen und ihn zu einem bedingten Freiheitsentzug von sechs Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Des Weiteren wurde die Begleitung des Jugendlichen durch eine geeignete Peson während der zweijährigen Probezeit angeordnet und die Prozesskosten wurden ihm ebenfalls auferlegt.

… und zehn Monate unbedingte Gefängnisstrafe

Die Jugendstrafkammer hat auch den Hauptangeschuldigten, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, der Sachbeschädigung, der Begehung sexueller Handlungen mit Kindern, der Anstiftung zur sexuellen Nötigung und der Widerhandlung gegen das Strafgesetz für schuldig befunden. Der Hauptangeschuldigte wurde zu einem unbedingten Freiheitsentzug von zehn Monaten, unter Anrechnung der neuntägigen Untersuchungshaft, verurteilt. Er muss ebenfalls für die Prozesskosten aufkommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch keiner dieser Entscheide rechtskräftig, schreibt die Jugendstrafkammer in einer Pressemitteilung. Die Angeklagten können somit Rekurs einreichen.

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