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Strafklagen: Im Ermessen des Geschädigten

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In der Regel handelt es sich bei den Ladendiebstählen um Güter von geringem Wert. Hat die gestohlene Ware einen Wert von unter 300 Franken, so liegt es im Ermessen des Bestohlenen, eine Strafanzeige einzureichen. «Wenn jemand zum wiederholten Mal gestohlen hat, so reichen wir meist eine Strafanzeige ein», sagt Alexandre Schmoutz, Sicherheitschef bei Manor.

Wie Hans Maradan, Sprecher der Kantonspolizei, auf Anfrage sagt, sind seit Anfang Jahr bis Ende Oktober rund 220 Strafklagen (Ladendiebstähle) eingereicht worden: 2008 waren es rund 240.

Die Klagen betreffen Summen von 400 bis zu 2500 Franken. Gemäss Maradan sind an den Ladendiebstählen alle Gesellschaftsschichten beteiligt. Auch das Alter hat keine Grenze: Kinder, Jugendliche wie auch ältere Menschen sind registriert. il

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