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Strafmass für junge Berner bleibt unverändert

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Vier Berner zwischen 23 und 24  Jahren standen vor einer Woche vor dem Kantonsgericht in Freiburg. Sie sollen von Januar bis April 2014 anlässlich mehrerer Krawallfahrten in den Kantonen Freiburg und Bern eine Vielzahl an Delikten begangen haben. Der Anklage zugrunde liegen diverse Schäden an parkierten Autos und anderen Objekten, das Abbrennen einer überdachten Feuerstelle, ein Überfall auf eine junge Frau, ein versuchter Raubüberfall auf ein junges Paar, das Bedrohen dreier Personen, das Abschiessen eines Rollerfahrers mit einem Paintballgewehr sowie das Bewerfen eines Fahrradfahrers mit Steinen.

Im Juni verurteilte das Strafgericht des Seebezirks die Beschuldigten wegen Raubs und versuchten Raubs, Diebstahls, mehrfacher Sachentziehung, mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und mehrfacher Nötigung sowie Beschimpfung zu 24  Monaten bedingter, in einem Fall zu 18  Monaten bedingter Freiheitsstrafe. Der vierte Angeklagte kassierte sechs Monate Gefängnis und 24  Monate bedingte Freiheitsstrafe. Letzterer erhob Berufung gegen das Urteil des Bezirksstrafgerichts See mit Markus Ducret als Gerichtspräsident. Ein weiterer Beschuldigter ging in Anschlussberufung. Staatsanwalt Markus Julmy erhob in Bezug auf alle vier Beschuldigten Berufung. Währenddem die Verteidigung für geringere Strafmasse plädierte, verlangte Julmy teilbedingte Freiheitsstrafen für alle vier jungen Berner.

Nun liegt das Urteil des Kantonsgerichts vor: Es hat die vier Berufungen der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Die beiden Berufungen der Angeklagten hat es teilweise gutgeheissen. Das Strafmass bleibt jedoch unverändert.

Mittäter oder Bande?

Der Staatsanwalt hatte in seiner Berufung die Schuldsprüche wegen versuchten und vollendeten Raubes angefochten. Er forderte Schuldsprüche wegen bandenmässigen Raubs, was deutlich höhere Strafen zur Folge hätte.

Eine Straftat könne nur gerichtlich beurteilt werden, «wenn die Staatsanwaltschaft gegen eine bestimmte Person wegen eines genau umschriebenen Sachverhalts Anklage erhoben hat», schreibt nun das Kantonsgericht unter Präsident Adrian Urwyler in seinem Urteil. Das sei jedoch nicht der Fall: «In der Anklageschrift finden sich keine Umstände, welche die Bandenmässigkeit begründen.» Ein Schuldspruch wegen bandenmässigen Raubs sei deshalb aus formellen Gründen nicht möglich. Es bleibe somit bei den Verurteilungen wegen einfachen Raubs.

Die Berufung des 24-jährigen Angeklagten heisst das Kantonsgericht teilweise gut und spricht ihn mangels Beweisen vom Vorwurf einer Sachbeschädigung im Seebezirk wie auch von Vorwürfen der Nötigung und der Beschimpfung frei. Die Anschlussberufung des 23-Jährigen, der sich gegen seine Verurteilung als Mittäter der Brandstiftung wehrte, heisst das Kantonsgericht ebenfalls gut. Da der Strafappellationshof den Sachverhalt in diesen Punkten anders beurteilt als die Vorinstanz, hat er das Urteil auch zugunsten der zwei anderen jungen Emmentaler abgeändert. Das Strafmass bleibe dennoch unverändert, weil die Vorinstanz der Tatsache, dass die Beschuldigten sich erfreulich entwickelt haben und ihre Taten bereuen, bereits ausgiebig Rechnung getragen habe.

Für Patrik Gruber, Verteidiger des 24-Jährigen mit teilbedingter Freiheitsstrafe, ist noch offen, ob er den Fall vor das Bundesgericht weiterzieht: «Das muss ich mit meinem Klienten klären.» Es sei störend, dass seine Berufung teilweise gutgeheissen worden sei, das Strafmass jedoch unverändert bleibe.

Staatsanwalt Markus Julmy hat das Urteil «mit Überraschung» zur Kenntnis genommen. «Es ist keine gute Lösung», sagte er auf Anfrage. Er werde das ausführlich begründete Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er den Fall weiter vor das Bundesgericht zieht.

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