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Strafmass im Fall Schmitten wieder hinaufgesetzt

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Das Freiburger Kantonsgericht entschied am Freitag zum vierten Mal in der gleichen Besetzung über den sogenannten Fall Schmitten, dessen Geschehnisse elf Jahre zurückliegen (siehe Kasten). «Das ist ausgesprochen aussergewöhnlich. Am besten wäre es wohl gewesen, wenn man eine Münze geworfen hätte», sagte Tarkan Göksu, Anwalt des Beschuldigten und Hauptangeklagten in diesem Fall. Das siebte Gericht würde nun über die Frage der Schuld entscheiden und mindestens zwei Gerichte hätten Zweifel an der Schuld seines Mandanten gehabt. Deshalb führe dies «im Zweifel für den Angeklagten» zu einem Freispruch, sagte er in seinem Plädoyer. Er habe bisher in diesem Fall kein einziges Argument gehört, das ihm gesagt hätte, die Massenvergewaltigung liesse sich erklären, so Göksu. Dennoch stellte er Eventualanträge für den Fall, dass das Gericht seinen Mandanten doch verurteilen würde, und beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Die lange Verfahrensdauer habe nichts mit Münzenwerfen zu tun, sagte Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach. Man müsse zugeben können, wenn man einen Fehler gemacht habe, kommentierte sie das Hin und Her zwischen Bundes- und Kantonsrichter. Die Schuldfrage stand für Alessia Chocomeli gestern wie immer ausser Diskussion. Sie beantragte, den Angeklagten der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig zu sprechen und zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten zu verurteilen, davon 18 Monate unbedingt. Rechtsanwalt Peter Huber, der die Klägerin vertritt, sagte, er sei wegen der Bundesgerichtssprechung und der Aktenlage überzeugt, dass ein Schuldspruch erfolgen müsse. «Die Lügenhaftigkeit und die Manipulationsfähigkeit des Beschuldigten zieht sich durch das ganze Verfahren», so Huber. Die Aussagen seiner Mandantin hingegen seien von Beginn weg glaubhaft gewesen.

Elf Monate Gefängnis

Das sah das Kantonsgericht unter der Leitung von Dina Beti gestern ebenso. Es hat den heute 29-jährigen und im Kanton Bern wohnhaften Mann der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung schuldig gesprochen und damit die Strafe wieder hinaufgesetzt (siehe Kasten). Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 33 Monaten, davon elf unbedingt, verurteilt. Das Gericht habe es als erwiesen betrachtet, dass die junge Frau gegen ihren Willen von mehreren Männern zu sexuellen Handlungen genötigt worden sei.

Rückblick

Mehrere junge Männer standen vor Gericht

Der Fall Schmitten geht auf das Jahr 2005 zurück, als mehrere Männer ein damals 17-jähriges Mädchen in einer Wohnung in Schmitten bei einem sogenannten Gangbang zu sexuellen Handlungen und Oralsex gezwungen hatten. Im März 2008 verurteilte das Strafgericht des Sensebezirks drei junge Männer unter anderem wegen Vergewaltigung. Die Strafe für den Hauptangeklagten lag bei dreieinhalb Jahren unbedingt. Er legte Rekurs ein, 2012 wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, 2014 verhängte das Kantonsgericht in einem weiteren Berufungsprozess nur noch eine bedingte Strafe von 24 Monaten, die Staatsanwaltschaft hatte 36 Monate, davon die Hälfte unbedingt gefordert. In der Folge legten Staatsanwalt- und Klägerschaft Beschwerde ein. Diese hiess das Bundesgericht teilweise gut: Die Vorinstanz habe mit ihrer Beweiswürdigung gegen Bundesrecht verstossen (die FN berichteten). Das gestrige Urteil kann vor Bundesgericht nun erneut angefochten werden.ak

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