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Straftäter mit F-Ausweis?

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Freiburg670 vorläufig aufgenommene Personen leben im Kanton Freiburg: Diese Ausländerinnen und Ausländer hatten einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde – können aber nicht in ihr Heimatland zurückkehren, beispielsweise weil dort Krieg herrscht. Sie alle haben einen Aufenthaltsausweis mit Status F. Kürzlich wurde bekannt, dass im Waadtland zwölf Inhaberinnen und Inhaber von F-Ausweisen leben, die aus juristischen Gründen ausgewiesen werden könnten, da sie Straftaten begangen haben. Nun wollte Grossrat Eric Collomb (CVP, Lully) vom Staatsrat wissen, wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit F-Ausweisen, die ausgewiesen werden könnten, im Freiburgerland wohnen.

Wegweisungs-Hindernisse

Die Kantonsregierung betont in ihrer Antwort, dass die vorläufige Aufnahme wieder aufgehoben werden kann, wenn die betreffende Person zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wird oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit verstösst. «Dies führt jedoch nicht zwingend zum konkreten Wegweisungsvollzug, da die Rückschaffung zuweilen auf unüberwindliche Hindernisse stösst», schreibt der Staatsrat.

Der Kanton Freiburg erhalte alle strafrechtlichen Informationen bezüglich Personen mit F-Ausweis von Amtes wegen, hält die Regierung fest. Und: «Derzeit gibt es einen Fall, für den das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration beantragt hat, die vorläufige Aufnahme wegen Straffälligkeit aufzuheben.» njb

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