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Strassensplitt hat die Kühlerhaube zerkratzt

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Ratgeber Versicherung

Strassensplitt hat die Kühlerhaube zerkratzt

Autor: Michael Wiesner

Ein vor mir fahrendes Auto spickte Kieselsteine hoch. Es gab Schrammen in der Kühlerhaube meines Autos. Zahlt meine Teilkaskoversicherung? Oder die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung des andern Autos?T.Z.

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sieht vor, dass die materiellen Schäden zwischen den Fahrzeughaltern aufgrund des Verschuldens geregelt werden. Wenn Sie den Halter des vor Ihnen fahrenden Autos belangen wollen, so müssen Sie ihm also ein für den Schaden verantwortliches Fehlverhalten nachweisen. Da ein Aufwirbeln von Verunreinigungen wie Kieselsteinen durch ein Auto ein normales Risiko beim Befahren öffentlicher Strassen darstellt, kann dem Autofahrer des voranfahrenden Wagens kein Verschulden vorgeworfen werden, das eine Haftung begründen könnte.

Ihre Teilkaskoversicherung bietet keine Deckung für den Schaden. Nur eine Vollkaskoversicherung würde die Kosten für die Beseitigung der Schramme in der Kühlerhaube übernehmen. Allerdings müssten Sie einen vereinbarten Selbstbehalt sowie einen allfälligen Bonusverlust selber tragen.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür istMichael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.Homepage: www.svv.ch/ratgeber

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