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Streikgeld gilt nicht als Einkommen

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Rund 550 Personen hatten letzten Herbst im Kanton Freiburg an einem Bauarbeiter-Streiktag teilgenommen. Der Anlass war von den Gewerkschaften Syna und Unia organisiert, die die Teilnehmer auf den Baustellen rekrutiert, sie zu den Kundgebungsorten transportiert und mit 180 Franken entschädigt haben. Grossrat Jean-Daniel­ Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) wollte in einer Anfrage vom Staatsrat wissen, ob dieser die Entschädigung als Lohn erachte und ob in diesem Fall die Gewerkschaften der Steuerverwaltung einen Lohnausweis zugestellt hätten.

Die Streikgelder sind nicht als Löhne oder sonstiges Einkommen zu betrachten und müssen somit auch nicht deklariert werden, schreibt nun der Staatsrat. Es seien keine Löhne, weil die Streikenden nicht Angestellte von Unia oder Syna seien. Somit brauche es auch keinen Lohnausweis. Der Staatsrat erachtet die Gelder auch nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Er weist da­rauf hin, dass es vielmehr eine Gegenleistung für Beitragszahlungen an die Gewerkschaften sei. Das Streikgeld liege unter dem Mitgliederbeitrag von 380 Franken, weshalb auch keine Bereicherung stattgefunden habe, heisst es in der Antwort.

uh

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