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Streikverbot für das Pflegepersonal

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Der Freiburger Staatsrat hat eine Revision des Staatspersonalgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird dem Staatspersonal das Streikrecht gewährt. Das ist ein Novum: Das aktuelle Gesetz von 2003 verbietet nämlich die Arbeitsniederlegung im öffentlichen Dienst – obwohl das Streikrecht sowohl von der Kantonsverfassung wie auch von der Bundesverfassung garantiert wird.

Trotz dieses Verbots hatten letztes Jahr die Angestellten der Wäscherei der Psychiatrischen Klinik Marsens und die Angestellten der Spital-Krippe gestreikt. Der Staatsrat hatte beide Streiks als unzulässig bezeichnet.

Mit dem neuen Gesetz würde der Streik legitim, allerdings nur unter gewissen Bedingungen; so darf ein Streik nicht dazu führen, dass unverzichtbare Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden, etwa im Gesundheitswesen. Und bevor gestreikt wird, muss eine Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese soll laut Gesetzesentwurf aus drei Mitgliedern bestehen: einem Kantonsrichter, einem vom Staatsrat vorgeschlagenen Vertreter und einem Vertreter der offiziell anerkannten Personalvertretungen. Das Kantonsgericht muss die Nomination dieser drei Vertreter jeweils zu Beginn einer Legislatur bestätigen.

«Wir sind mit dem vorgesehenen System zufrieden, auch weil es teilweise einen Vorschlag aufnimmt, den wir gemacht haben», sagt Gaétan Zurkinden, Regionalsekretär der Gewerkschaft VPOD.

Ihn stört allerdings, dass es dem Pflegepersonal verboten ist, zu streiken. «Das ist völlig inakzeptabel und diskriminierend.» Tatsächlich erlauben es sowohl die Bundesverfassung wie die Freiburger Kantonsverfassung, das Streikrecht gewissen Personengruppen zu verweigern. In Freiburg wären dies auch die Polizisten und Gefängnisaufseher.

Staatsrat Georges Godel wollte den Entwurf nicht kommentieren. «Die Vernehmlassung ist dazu da, Bemerkungen zu machen. Wir werden dies am Ende analysieren.» Die Vernehmlassung läuft bis Ende März.

bearbeitet von
mos/FN

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