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Streit eskaliert: Ein Jugendlicher erleidet schwere Kopfverletzungen

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Autor: Mireille Rotzetter

Broc Eine Gruppe von fünf Jugendlichen hat am 31. Juli zwei Brüder angegriffen. Die beiden Brüder, 14 und 17 Jahre alt, feierten mit Knallkörpern den 1. August. Die Gruppe der fünf Jugendlichen wurde davon angezogen, worauf ein Streit begann und eskalierte, heisst es in einem Communiqué der Kantonspolizei.

Schwere Verletzungen

Ein Jugendlicher griff den älteren der Brüder mit dem Skateboard an und traf ihn am Kopf. Dieser brach zusammen und verlor sofort das Bewusstsein. Er wurde von seinem Bruder und einem Jungen der erwähnten Gruppe nach Hause gebracht.

Wie die Kantonspolizei mitteilte, musste der Verletzte ins Freiburger Spital in Riaz transportiert werden und von dort per Helikopter ins CHUV nach Lausanne. Der 17-jährige Junge hatte eine offene Kopf-wunde, die stark blutete. Wie Michel Lachat, Präsident der Jugendstrafkammer Freiburg und ermittelnder Richter, erklärt, schienen die Verletzungen bis am Montagmorgen lebensbedrohlich zu sein. Seither war der Jungendliche jedoch zum ersten Mal ansprechbar, was auf Besserung hoffen lasse. Mit den medizinischen Untersuchungen konnte denn auch erst gestern begonnen werden, vorher war der Zustand des Jungen zu labil.

Die bisherigen Untersuchungen der Polizei und des ermittelnden Richters ergaben, dass es für die Schlägerei mehrere Gründe gab, wesentlich dabei seien Gruppendruck und der Konsum von Alkohol und Betäubungsmitteln. Bei den fünf Jugendlichen der Gruppe wurde eine grosse Menge Bier und starker Alkohol gefunden. «Es ist aber unverständlich, weshalb der Täter zugeschlagen hat. Er ist kein schlechter Junge», gibt Michel Lachat zu bedenken.

16-Jähriger mit Waffe

Der 16-jährige Täter war zusätzlich im Besitz eines Nunchaku. Ein Nunchaku ist eine Art Waffe, die zum Erdrosseln verwendet werden kann. Sie ist in der Schweiz verboten.

Der Täter befindet sich in Untersuchungshaft, die anderen Mitglieder der Gruppe seien freigelassen worden, so Michel Lachat. Das Strafmass für den Täter sei noch unklar, zuerst müsse abgewartet werden, wie sich der Gesundheitszustand des Opfers verändere. «Da der Täter jedoch 16 Jahre alt ist, könnte er möglicherweise mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert werden.»

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