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Streit um gefälschte Werke vor Bezirksgericht

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«Sie entschuldigen mich, wenn ich für die Beschreibung der Faktenlage einige Begriffe aus der Theaterwelt benütze», sagte Staatsanwalt Jean-Luc Mooser gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks und unterstrich damit den speziellen Charakter der Geschehnisse, über welche das Gericht zu urteilen hatte.

In drei Akten erzählte er, wasvorgefallen war: Im Jahr 2009 hatte ein heute 65-jähriger Kunsthändler einem heute 74-jährigen Antiquar für eine Summe von 380 000 Franken ein Bild mit dem Titel «Le Vase bleu» verkauft, das angeblich vom Maler Paul Cézanne stammte. Im Vorfeld hatte der Kunsthändler ein falsches Authentizitätszertifikat angefertigt sowie einen Versteigerungsschein gefälscht. Der Antiquar hatte den jüngeren Mann sowohl mit Geld als auch mit Waren bezahlt, darunter eine Zeichnung von Pablo Picasso, ein Aquarell von Pierre-Auguste Renoir, ein Aquarell von Edvard Munch, ein Ölgemälde von Cuno Amiet und eine Bronzeskulptur von Alberto Giacometti. Auch diese Werke waren gefälscht. Als der Antiquar den Betrug bemerkte, zeigte er den Kunsthändler wegen Betrugs, Urkundenfälschung und allenfalls Inumlaufsetzens von gefälschten Waren an. Dieser tat es dem Antiquar gleich, und reichte ebenfalls eine Anzeige ein.

 «Das war ziemlich naiv»

Um die Voraussetzung des Betrugs zu erfüllen, müsse jemand eine andere Person arglistig irreführen, sagte Mooser. Beide Männer hätten selbst mit gefälschten Werken zu tun gehabt. «Es war also ziemlich naiv, ein gefälschtes Werk zu verkaufen, ohne auf die Idee zu kommen, dass auch das erhaltene Werk nicht echt sein könnte», sagte er. Beide Geschädigten hätten beim Tausch nicht die Vorsichtsmassnahmen getroffen, die in diesem Kontext zu erwarten gewesen wären. Deshalb plädierte Mooser dafür, beide vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen. Bezüglich der Inumlaufsetzung von gefälschten Waren sei die Tat beim jüngeren Mann zudem ganz verjährt, beim Antiquar zumindest teilweise. Schliesslich beantragte Mooser, den Kunsthändler der Urkundenfälschung schuldig zu sprechen und ihn zu einer Strafe von 300 Tagessätzen mit einer Bewährung von drei Jahren sowie einer Busse von 1000 Franken zu verurteilen. Für den Antiquar forderte Mooser dasselbe Strafmass, jedoch einen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung sowie Inumlaufsetzung von gefälschten Waren.

 Paul mit E

Der Kunsthändler habe weder das Zertifikat noch den Versteigerungsschein gefälscht, sagte Verteidiger Alexandre Emery in seinem Plädoyer. So sei auf dem Schein der Name «Paul» mit einem E am Schluss geschrieben worden. «Das muss jemand gewesen sein, der überhaupt keine Ahnung hatte.» Auch sei der Schein so offensichtlich verändert worden, dass er nicht als eine Fälschung bezeichnet werden könne.

Der Antiquar habe zum Kunsthändler aufgeschaut–und ihm vertraut, erklärte Verteidiger Philippe Corpataux das Verhalten seines Mandanten. Auch habe er mit offenen Karten gespielt und den Mann darauf hingewiesen, dass einige Werke Fälschungen seien.

Das Gericht fällt sein Urteil in den nächsten Tagen.

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